Die Service-Stelle des Bezirks Ober·bayern
Informationen in Leichter Sprache
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Der Bezirk Ober·bayern hilft Menschen mit:
- körperlichen Behinderungen
- geistigen Behinderungen
- seelischen Behinderungen.
Diese Hilfe heißt: Eingliederungs·hilfe.
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Was ist die Eingliederungs·hilfe?
Eingliederungs·hilfe ist Geld.
Das Geld kommt vom Bezirk.
Mit dem Geld bezahlt der Bezirk die Hilfen.
Diese Hilfen sind für Menschen mit Behinderungen.
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Wofür gibt es die Eingliederungs·hilfe?
Mit der Eingliederungs·hilfe bezahlt der Bezirk
zum Beispiel:
- den Platz in einem Wohn·heim
- oder den Arbeits·platz in einer Werk·statt.
Dabei hilft der Bezirk mit dem Geld:
- Wohnen
- Arbeit
- Aus·bildung
- Frei·zeit
- Gesund·heit
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Warum gibt es die Eingliederungs·hilfe?
Menschen mit Behinderungen sollen am Leben mit den anderen Menschen teil·haben.Sie sollen überall mit·machen.
Sie sollen überall dabei sein.
Das schwere Wort ist: Inklusion.
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So kann man die Service·stelle anrufen und Mails schicken
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Service·stelle des Bezirks Oberbayern
Erste Anlauf·stelle für Fragen zu den Sozialen Hilfen
- Telefon: 089 2198-21010
- Fax: 089 2198-05 21010
- Internet privat: https://www.tess-relay-dienste.de/dienste/tesign (Gebärden·dolmetsch·dienst)
Sprechzeiten:
Mo - Fr 9:00 bis 12:00 Uhr, Di - Do 13:30 bis 15:00 Uhr
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Wer hat diese Seite gemacht?
Die Texte sind übersetzt von:- Anna Schattenhofer, Atelier für Leichte Sprache, Köln
- Susanne Göbel, Büro für Leichte Sprache, Kassel
- Peter Bechmann, Bezirk Ober·bayern,
Bereich Kommunikation
Die Zeichnungen sind von:
Lebens·hilfe Bremen e.V., Leichte Sprache - Die Bilder,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
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