Inhalt

Heilpädagogische Förderung

Ein Mädchen und ein Junge sitzen am Tisch und spielen mit Steckfiguren. Ein zweiter Junge schaut lächelnd zu.
Foto: Olesia Bilke © Olesia Bilkei / fotolia.com

Der Bezirk Oberbayern finanziert ambulante heilpädagogische Förderung für

  • Kinder im Vorschulalter mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen sowie
  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Schulalter mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen.

Für Schulkinder und Jugendliche mit ausschließlich seelischen Behinderungen ist das örtliche Jugendamt zuständig. 

Was ist das Ziel der Förderung?

Ziel ist es, eine drohende Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung abzumildern. Die Kinder werden unterstützt, Fähigkeiten in ihrem sozialen Umfeld zu entwickeln. Die Behandlung kann in einer Praxis erfolgen. Möglich sind auch mobile Behandlungen im Lebensumfeld des Kindes  – zum Beispiel zuhause oder in der Kindertagesstätte. Es gibt Einzelförderung und Förderung in Kleingruppen.

Was finanziert der Bezirk Oberbayern?

Der Bezirk Oberbayern übernimmt maximal 90 Behandlungen pro Jahr in einer heilpädagogischen Praxis und maximal 50 Behandlungen bei Therapeutinnen oder Therapeuten, die vom Bezirk anerkannt sind. Wichtig ist: Die Kinder dürfen gleichzeitig keine psychologischen und medizinischen Leistungen der Interdisziplinären Frühförderstellen benötigen.