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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Bezirk Oberbayern ist bemüht, die genannte Website im Einklang mit dem Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bezirk-oberbayern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aktuell mit der BayEGovV bzw. der WCAG 2.1 AA vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.12.2021 erstellt.

Grundlage war eine interne Selbsteinschätzung.

Barriere melden! Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

E-Mail: online-redaktion@bezirk-oberbayern.de

Sie können uns auch per Post oder Telefon kontaktieren:

Bezirk Oberbayern
Bereich Kommunikation
80538 München

Telefon: 089 2198-91201 / -91202

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html