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Sportförderung

Ein Mädchen lacht in die Kamera. Sie steht auf einer Tartanbahn auf einem Sportplatz.
Foto: Denys Kuvaiev © fotolia.com

Der Bezirk Oberbayern fördert die Aus- und Weiterbildung von Sport- und Jugendleitungen sowie Betreuungspersonal folgender Verbände:

  • Bayerischer Gehörlosen-Sportverband e. V., Bezirk Oberbayern
  • Behinderten- und Versehrten-Sportverband e. V., Bezirk Oberbayern
  • Bayerischer Landes-Sportverband e. V., Bezirk Oberbayern
  • Bayerischer Sportschützenbund e. V., Bezirk Oberbayern und München

Darüber hinaus übernimmt er die Mehrkosten, die durch den behindertengerechten Ausbau von Sportanlagen im öffentlichen Bereich entstehen und unterstützt Sportveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen.

Die Sportförderung ist eine freiwillige Leistung des Bezirks. Antragstellende können eine Zuwendung von bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts erhalten, jedoch maximal bis zu einer Höhe von 15.000 Euro. Für die o.g. Verbände gilt bei Sportveranstaltungen keine Höchstfördersumme.

Alle oberbayerischen Sportvereine können Anträge für die Förderung von offiziellen oberbayerischen Meisterschaften und Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung stellen.

Laufende Unterhalts- und Betriebskosten eines Verbandes oder Vereins sowie die Schuldentilgung bereits abgeschlossener Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Grundlage für die Vergabe von Zuwendungen für den Bereich Sport sind die Förderrichtlinien des Bezirks Oberbayern . Anträge für Projekte können jeweils bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Durchführung des Projekts beim Bezirk Oberbayern einreichen. Über die Vergabe entscheidet der Ausschuss für Kultur, Schulen und Museen im ersten Halbjahr des darauffolgenden Jahres.

Eine postalische Abgabe ist nicht mehr erforderlich! Gerne können Sie den Zuwendungsantrag oder Verwendungsnachweis in digitaler Form per E-Mail einreichen.

Bitte beachten Sie die ab 01.08.2024 gültigen Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen im Bereich Sport des Bezirks Oberbayern. So werden ab dem Förderjahr 2025 beispielsweise unentgeltliche Arbeitsleistungen bis zu einer Höhe von 15.000 € anerkannt.