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Zuverdienst

Die Beschäftigung im Zuverdienst richten sich an erwerbsunfähige Menschen mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung. Voraussetzung ist, dass diese vorübergehend oder für längere Zeit nicht in einer Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Welche Leistungen gibt es im Zuverdienst ?

Die Beschäftigungs- und Betreuungszeit pro Tag ist flexibel. Sie richtet sich nach dem Bedarf der beschäftigten Person. Die Beschäftigungszeit darf 14,99 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Teilnehmenden erhalten eine Motivationszuwendung. Das ist ein Entgelt. Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, können dieses Angebot nicht nutzen.

Was ist das Ziel?

Die Beschäftigung und Betreuung im Zuverdienst trägt durch die Tagesstruktur dazu bei, die Teilnehmenden zu stabilisieren und zu integrieren. Es wird die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft unterstützt. Die Rückkehr ins Arbeitsleben wird gefördert. Die Beschäftigung ermöglicht soziale Kontakte. Sie trägt zu sozialem Ansehen bei.