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Volksmusikförderung

Blick auf den Hinterkopf eines Mannes, der einen Trachtenhut mit Feder trägt und ein Blasinstrument spielt. Im Hintergrund sind weitere Musikanten zu sehen.
© fotolia.com / Hansjörg Scheffauer

Der Bezirk Oberbayern fördert Projekte der Volksmusik und der regionalen Musiktradition, die überregionale Bedeutung besitzen. Hierzu zählen auch Volksmusiklehrgänge und Fortbildungen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderung durch Laienmusikverbände. Keine Zuwendung erhalten kommerzielle Projekte wie beispielsweise CD-Produktionen.

Die Volksmusikförderung ist eine freiwillige Leistung des Bezirks. Antragstellende können eine Zuwendung von bis zu zehn Prozent der Gesamtkosten eines Projekts erhalten, jedoch maximal bis zu einer Höhe von 15.000 Euro.

Grundlage für die Vergabe von Zuwendungen sind die Förderrichtlinien des Bezirks Oberbayern. Anträge für Projekte können jeweils bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Durchführung des Projekts beim Bezirk Oberbayern einreichen. Über die Vergabe entscheidet der Ausschuss für Kultur, Schulen und Museen im ersten Halbjahr des darauffolgenden Jahres.

Eine postalische Abgabe ist nicht mehr erforderlich! Gerne können Sie den Zuschussantrag oder Verwendungsnachweis in digitaler Form per E-Mail einreichen.

Bitte beachten Sie die ab 01.08.2025 gültigen Richtlinien. Demnach muss bei einer Fördersumme von bis zu 2.500 Euro kein Verwendungsnachweis mehr eingereicht werden (vgl. FAQs).

Zudem sind Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Teilnehmende künftig keine förderfähigen Ausgaben mehr. Diese Kosten sind ab sofort außerhalb des Förderantrags abzurechnen.

Wichtig: Die Änderung betrifft nur die Seminarteilnehmenden, die Kosten für Referenten, Dozenten und Organisatoren etc. bleiben weiterhin förderfähig.

Wir bitten Sie, diese Ausgaben künftig eigenständig zu planen und direkt mit den jeweiligen Veranstaltungsorten abzurechnen.


FAQs bei der Antragstellung