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Allgemeine Informationen

Frau im Rollstuhl vor Himmel
Das Persönliche Budget ist eine besondere Form, Hilfen zu finanzieren. (© muro - Fotolia)

Das Persönliche Budget ist eine besondere Form, Hilfen zu finanzieren. Es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, um Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Antragsteller können frei entscheiden, ob und wie sie das Persönliche Budget nutzen wollen.

Grundsätzlich steht dieser Weg allen Menschen mit Behinderungen offen. Der Bezirk Oberbayern unterstützt die Betroffenen bei der Antragstellung und der Auswahl geeigneter Hilfeangebote.

Um ein Persönliches Budget zu erhalten, gelten bestimmte Regeln. Menschen mit Behinderungen entscheiden gemeinsam mit dem Bezirk Oberbayern, welche Hilfen sie benötigen. Sie erhalten monatlich einen vereinbarten Geldbetrag. Damit können sie ihre Hilfen beschaffen und bezahlen. Der Bezirk Oberbayern unterstützt sie dabei.

Wer kann ein Persönliches Budget vom Bezirk Oberbayern bekommen?

  • Kinder im Vorschulalter mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen oder drohenden Behinderungen
  • Kinder und Jugendliche im Schulalter mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen oder drohenden Behinderungen
  • Erwachsene mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen

Wunsch- und Wahlrecht achten

Das Persönliche Budget achtet das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen. Es steht für Eigenverantwortung und Selbstbestimmung.
Menschen mit Behinderungen können wählen, wie sie ihre Hilfen erhalten wollen: Sie können ihre Hilfen

  • als Sachleistung,
  • in Form eines Geldbetrags oder
  • Gutscheins bekommen.

Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rehabilitation und Teilhabe aktiv mitgestalten.

Andere Art der Finanzierung

Wichtig ist: Es entsteht kein zusätzlicher Anspruch auf eine Leistung der Eingliederungshilfe. Das Persönliche Budget ist eine andere Art der Finanzierung. Die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Trägerübergreifendes Persönliches Budget

Oft erhalten Menschen mit Behinderungen Hilfen von verschiedenen Leistungsanbietern. Dabei handelt es sich um ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget.