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Förderung

Kinder auf einem Boot in einem Gewässer. Sie halten Krebse in der Hand.
© Bezirk Oberbayern

Der Bezirk Oberbayern fördert die Fischerei in Oberbayern mit Zuschüssen. Diese können bis zu 50 Prozent der Kosten des geplanten Projekts betragen. Die Mindestgrenze beträgt 200 Euro, die Höchstgrenze liegt bei 2.000 Euro.

Mit der Förderung möchte der Bezirk Oberbayern die Bedingungen für die Angel- und Berufsfischerei sowie für die Fischzucht verbessern und den Erhalt der Artenvielfalt in den oberbayerischen Gewässern sichern. So fördert er in der Angelfischerei Einzelmaßnahmen, die dem Schutz der einheimischen Fische wie Seesaibling, Seeforelle oder Bachforelle dienen. Berufsfischerinnen und -fischer sowie Teichwirtinnen und -wirte können für Lehrfahrten und Fortbildungskurse einen Zuschuss vom Bezirk erhalten

Der Bezirk unterstützt vor allem Projekte, die der Fischerei nachhaltig dienen. Dazu gehören auch alle Maßnahmen, mit denen die Fischerjugend an die gezielte Fischhege und Bestandserhaltung herangeführt wird. Einen genauen Überblick über die Förderung der Fischerei geben die Förderrichtlinien.

Bei den Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Förderanträge können formlos zusammen mit den entsprechenden Kostenvoranschägen und Angeboten bei der Fachberatung für Fischerei eingereicht werden.