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Mobilität

Mobil zu sein, außerhalb der eigenen Wohnung, ist wichtig für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Der Bezirk Oberbayern fördert im Rahmen der Eingliederungshilfe die Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Dies geschieht unter anderem durch Gewährung der Mobilitätshilfe und der Kfz-Hilfe, die Sie als leistungsberechtigte Person erhalten können.

Voraussetzung für beide Leistungen ist, dass Ihnen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht zugemutet werden kann.

Bei der Mobilitätshilfe erhalten Sie eine monatliche Geldpauschale zur Finanzierung von Fahrten für Ihre soziale Teilhabe durch Nutzung von Taxis und Behindertenfahrdienste oder Fahrten mit Privatpersonen außerhalb des eigenen Haushaltes.

Ist es Ihnen nicht möglich, Fahrdienste in Anspruch zu nehmen, so kann nach Prüfung gegebenfalls Kfz-Hilfe für die behindertengerechte Fahrt im eigenen PKW gewährt werden.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über die jeweiligen Leistungen: