Kindertagesstätten mit Integrationsplätzen (iKita)
Kindertagesstätten mit Integrationsplätzen (iKita) besuchen alle Kinder gemeinsam. Das heißt, Kinder mit Behinderungen, Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, und Kinder ohne Behinderungen werden gemeinsam betreut und verbringen den Tag miteinander. Ziel ist die soziale Teilhabe der Kinder mit Behinderungen am Leben aller Kinder. Es gibt Kinderkrippen, Kindergärten und Horte mit Integrationsplätzen.
Für wen ist der Bezirk Oberbayern zuständig?
Der Bezirk Oberbayern finanziert die Förderung in iKitas für:
- Kinder mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen im Vorschulalter
- Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen im Schulalter
Für Schulkinder mit rein seelischen Behinderungen ist das Jugendamt zuständig.
Vorschulalter
In Kinderkrippen und Kindergärten werden Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen heilpädagogisch gefördert. Der Bezirk Oberbayern finanziert 50 Fachdienst-Stunden pro Jahr. Die Förderung ist kostenlos. Die Eltern entrichten nur die reguläre Gebühr für den Besuch der Krippe oder des Kindergartens.
Schulalter
Horte mit Integrationsplätzen besuchen Kinder mit Behinderungen, Kinder mit drohenden Behinderungen sowie Kinder ohne Behinderungen gemeinsam. Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen werden gefördert. Die Unterstützung richtet sich nach der Entwicklung des einzelnen Kindes. Der Bezirk Oberbayern finanziert für Kinder mit Behinderungen in einem integrativen Hort 50 heilpädagogische Fachdienst-Stunden pro Jahr. Die Förderung ist kostenlos. Die Eltern entrichten nur die reguläre Gebühr für den Besuch des Hortes.
Hören Sie dazu auch das Interview mit unserer Mitarbeiterin Leonie Hude im Podcast «Kita-Radio« vom Michaelsbund.