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Kindertagesstätten mit Integrationsplätzen (iKita)

Eine Kindergärtnerin spielt mit vier kleinen Kindern auf dem Boden mit einer Holzeisenbahn und einem Luftballon.
In Kindertagesstätten mit Integrationsplätzen werden Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut und gefördert. (Foto: Wolfgang Englmaier © Bezirk Oberbayern)

Kindertagesstätten mit Integrationsplätzen (iKita) besuchen alle Kinder gemeinsam. Das heißt, Kinder mit Behinderungen, Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, und Kinder ohne Behinderungen werden gemeinsam betreut und verbringen den Tag miteinander. Ziel ist die soziale Teilhabe der Kinder mit Behinderungen am Leben aller Kinder. Es gibt Kinderkrippen, Kindergärten und Horte mit Integrationsplätzen.

Für wen ist der Bezirk Oberbayern zuständig?

Der Bezirk Oberbayern finanziert die Förderung in iKitas für:

  • Kinder mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen im Vorschulalter 
  • Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen im Schulalter

Für Schulkinder mit rein seelischen Behinderungen ist das Jugendamt zuständig.

Vorschulalter

In Kinderkrippen und Kindergärten werden Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen heilpädagogisch gefördert. Der Bezirk Oberbayern finanziert 50 Fachdienst-Stunden pro Jahr. Die Förderung ist kostenlos. Die Eltern entrichten nur die reguläre Gebühr für den Besuch der Krippe oder des Kindergartens. 

Schulalter 

Horte mit Integrationsplätzen besuchen Kinder mit Behinderungen, Kinder mit drohenden Behinderungen sowie Kinder ohne Behinderungen gemeinsam. Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen werden gefördert. Die Unterstützung richtet sich nach der Entwicklung des einzelnen Kindes. Der Bezirk Oberbayern finanziert für Kinder mit Behinderungen in einem integrativen Hort  50 heilpädagogische Fachdienst-Stunden pro Jahr. Die Förderung ist kostenlos. Die Eltern entrichten nur die reguläre Gebühr für den Besuch des Hortes.