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Grundrente und Freibetrag

Langjährige Versicherte haben  – unter bestimmten Voraussetzungen – einen Anspruch auf eine Grundrente, also einen Zuschlag zur bestehenden Rente. Geregelt ist das im Grundrentengesetz.

Die Grundrente wirkt sich auf die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung aus. Diese Leistungen gewährt der Bezirk Oberbayern für Menschen mit Behinderungen und Personen mit Pflegebedarf. 

Darüber hinaus gibt es einen Freibetrag bei den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Wer bekommt die Grundrente?
Wie hoch ist die Grundrente?
Was ist der Grundrenten-Zuschlag?
Wie hoch ist der Zuschlag zu Grundrente?
Muss der Zuschlag zur Grundrente gesondert beantragt werden?
Wann wird der Zuschlag ausgezahlt?

Wer bekommt die Grundrente?

Die Grundrente können Sie erhalten, wenn Sie bereits verrentet sind, oder, wenn Sie Ihre Rente neu beantragen.


Voraussetzungen für einen Grundrentenzuschlag sind:

  • mindestens 33 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung oder
  • Nachweis entsprechender Zeiten aus verpflichtenden Systemen der Alterssicherung, Zeiten der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen im Rentenkonto sowie
  • wenn im Schnitt grundsätzlich weniger als 80 Prozent des Durchschnitteinkommens verdient wurde.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Grundrente ist abhängig von der Höhe des Verdienstes, für den Sie Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.

Was ist der Grundrenten-Zuschlag?

Die Grundrente würdigt die Lebensleistung von langjährig Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, soll im Alter eine bessere Rente bekommen. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern Bestandteil der Rente – also ein Zuschlag.

Wie hoch ist der Zuschlag zu Grundrente?

Der durchschnittliche monatliche Zuschlag zu Grundrente beträgt 75 Euro. Der Zuschlag wird für höchstens 35 Jahre an Beitragszeiten gezahlt.

Muss der Zuschlag zur Grundrente gesondert beantragt werden?

Nein, Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen, um den Anspruch auf Grundrente prüfen zu lassen. Er wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geprüft und ausgezahlt. Als Rentnerin und Rentner müssen Sie nicht selbst aktiv werden.

Die Freibeträge sorgen dafür, dass der Grundrentenzuschlag bis zu einer bestimmten Höhe nicht zu einer Minderung der Leistungen aus der Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung beziehungsweise der Hilfe zum Lebensunterhalt führt.

Denn dieser Freibetrag ist sehr hoch bemessen. Er wird in der Regel höher sein als der Grundrenten-Zuschlag. Dies hat zur Folge, dass Sie als leistungsberechtigte Person vom Bezirk Oberbayern in der Regel höhere Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise der Grundsicherung erhalten als bisher.

Wann wird der Zuschlag ausgezahlt?

Die Deutsche Rentenversicherung legt den Grundrenten-Zuschlag fest. Erst danach prüft der Bezirk Oberbayern, ob sich für Sie eine höhere Leistung für die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ergibt.

Das heißt: Als leistungsberechtigte Person müssen Sie nichts weiter veranlassen, Sie erhalten von uns – unaufgefordert – einen Bescheid.

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