Wohngeld
Wohngeld können Menschen mit geringem Einkommen erhalten. Es dient dazu, ein den Grundbedürfnissen entsprechendes Wohnen (§ 1 Abs. 1 WoGG) zu sichern. Leistungsberechtigte Personen können Wohngeld bei ihrer zuständigen Wohngeldstelle in ihrem Landratsamt oder ihrer kreisfreien Stadt beantragen. Der Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) hat gegenüber dem Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Vorrang.
Wer kann Wohngeld bekommen?
Wohngeld können Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen bekommen, die vom Bezirk Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe und existenzsichernde Leistungen erhalten. Bei geringem eigenem Einkommen kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Weitere Informationen sowie einen Wohngeld-Plus-Rechner finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).