Fallmanagement für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Das Fallmanagement verbessert die Auswahl der Hilfeangebote für Menschen mit Behinderungen. Es stärkt das Wunsch- und Wahlrecht. Der Bezirk Oberbayern bietet diese Art der Sachbearbeitung an für
- Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter sowie
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen im Schulalter.
Für Kinder und Jugendliche im Schulalter mit rein seelischen Behinderungen ist das Jugendamt zuständig.
Feste Ansprechpartner
Das Fallmanagement ist eine alternative Methode zur klassischen Sachbearbeitung. Es ermöglicht das Eingehen auf die persönlichen Bedürfnisse. Die Fallmanager arbeiten im Team. Sie sind für Eltern oder Sorgeberechtigte feste Ansprechpartner. Persönliche Gespräche führen sie vor Ort. Das Fallmanagement ist ein freiwilliges Angebot.
Regelmäßige Gespräche und Kontakte
Das Fallmanagement stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Die Anwendung dieser Methode erfordert die aktive Mitarbeit der Beteiligten, regelmäßige Gespräche und Kontakte. Damit gelingt es, die Lebenssituation gemeinsam zu betrachten und den individuellen Bedarf zu ermitteln. Wohnortnahe Hilfeangebote, die die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern, werden besonders berücksichtigt.
Stärken des Fallmanagements
Das Fallmanagement ist eine neue Möglichkeit der Zusammenarbeit mit dem Bezirk Oberbayern. Ein Fallmanager und eine pädagogische Fachkraft bilden jeweils ein Team und sind feste Ansprechpersonen. Diese Kooperation ermöglicht Eltern und Sorgeberechtigten eine bessere Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Hilfeangebote.
Wann ist Sachbearbeitung im Fallmanagement sinnvoll?
Fallmanagement kommt nur bei besonderen Situationen zum Einsatz, beispielsweise
- wenn eine Notlage vorliegt,
- wenn Leistungen mehrerer Leistungsträger (Bezirk Oberbayern, Krankenkasse, Jugendamt u. a.) notwendig sind,
- wenn es kein passendes Angebot für das Kind gibt oder
- wenn leistungsberechtigte Personen einen Teilhabeplan wünschen. Gesetzliche Grundlage für den Teilhabeplan ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG).