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Fallmanagement für Erwachsene in der Eingliederungs- und Wohnungslosenhilfe

Nahaufnahme eines Netzes aus Tauen und Metallringen auf einem Kinderspielplatz.
© Photocase

Was ist Fallmanagement?

Wann ist Sachbearbeitung im Fallmanagement sinnvoll?

Feste Ansprechpartner

Wer ist für Sie zuständig?

   

Was ist Fallmanagement?

Das Fallmanagement ist eine alternative Methode zur klassischen Sachbearbeitung. Es stärkt die Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht. Der Bezirk Oberbayern bietet diese Art der Sachbearbeitung für

  • Menschen mit Behinderungen sowie
  • Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten an, die Leistungen der Wohnungslosenhilfe erhalten.
  • regelmäßige Gespräche und Kontakte

Das Fallmanagement stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Die Anwendung dieser Methode erfordert die aktive Mitarbeit der Beteiligten, regelmäßige Gespräche und Kontakte. Damit gelingt es, die Lebenssituation gemeinsam zu betrachten und den individuellen Bedarf zu ermitteln. Wohnortnahe Hilfeangebote, die die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern, werden besonders berücksichtigt. Das Fallmanagement ist ein freiwilliges Angebot.

Wann ist Sachbearbeitung im Fallmanagement sinnvoll?

Fallmanagement kommt bei besonderen Situationen zum Einsatz. Ihre Sachbearbeitung beurteilt, ob Ihr Fall so komplex ist, dass sich die Bearbeitung im Fallmanagement anbietet. Dies kann zum Beispiel der Fall sein:

  • wenn eine Notlage vorliegt
  • wenn Leistungen mehrerer Leistungsträger – beispielsweise des Bezirks Oberbayern, der Krankenkasse sowie der Bundesagentur für Arbeit – notwendig sind,
  • wenn mehrere Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich sind
  • wenn es kein passendes Hilfeangebot gibt oder
  • wenn leistungsberechtigte Personen einen Teilhabeplan wünschen. Gesetzliche Grundlage für den Teilhabeplan ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG).

Feste Ansprechpartner

Mit Hilfe des Fallmanagements kann besonders auf die persönlichen Bedürfnisse eingegangen werden. Die Fallmanager und Fallmanagerinnen arbeiten im Team. Sie sind für die leistungsberechtigte Person und gegebenenfalls deren rechtliche Betreuung feste Ansprechpersonen. Persönliche Gespräche führen sie vor Ort. Das Fallmanagement ist ein freiwilliges Angebot.

Wer ist für Sie zuständig?