Beratung
Wenn Menschen pflegebedürftig werden, stellen sich viele Fragen: Reicht ambulante Pflege aus? Wo gibt es geeignete Pflegeheime? Wer finanziert die ambulante oder stationäre Pflege? Was zahlt die Pflegekasse? Welches Einkommen und Vermögen muss die pflegebedürftige Person einsetzen? Werden die Kinder finanziell belastet?
Wer berät Sie beim Bezirk Oberbayern?
Die Servicestelle des Bezirks Oberbayern gibt Ihnen Auskunft zu allen Fragen rund um die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege. Sie unterstützt Sie auch beim Stellen des Sozialhilfeantrags.
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Servicestelle der Sozialverwaltung
Erste Anlaufstelle für Fragen zu den Sozialen Hilfen
- Telefon: 089 2198-21010
- Fax: 089 2198-05 21010
- Internet privat: https://www.tess-relay-dienste.de/dienste/tesign (Gebärdensprachdolmetsch-Dienst)
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 9 - 12 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 13:30 bis 15 Uhr
Die Beratung vor Ort ist ein wohnortnahes Angebot des Bezirks Oberbayern. Mitarbeitende des Bezirks bieten im Pflegestützpunkt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt regelmäßige Sprechtage an.
Die Pflegestützpunkte sind Anlaufstellen zu allen Themen rund um die Pflege.
Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige erhalten dort eine neutrale, unabhängige und wohnortnahe Beratung.
Wer berät Sie in Oberbayern noch?
- Sozialämter und Sozialbürgerhäuser Ihrer Kommune
- Sozialverband VdK
- Pflegekasse sowie deren Pflegeberatung
- Ihre Krankenkasse
- Seniorenbeauftragte Ihres Landkreises
- Seniorenbeirat Ihrer Gemeinde oder Stadt
- Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger in Ihrem Landkreis
- Regionale Stellen der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft
- Beratungsstellen für pflegende Angehörige in Ihrem Landkreis