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Arbeitgebermodell

Videostandbild mit Beschriftung: Arbeitgebenrmodell Selbstbestimmt leben mit Assistenz. Man erkennt einen Mann von hinten auf der Straße dahinter einen Rollstuhl mit einem Hund
Videostandbild zu "Arbeitgebenrmodell - Selbstbestimmt leben mit Pflege-Assistenz" (© Bezirk Oberbayern)

Imagefilm des Bezirks zum Arbeitgebermodell auf YouTube. 

Was ist das Arbeitgebermodell?

Mit dem Arbeitgebermodell können Menschen mit Behinderungen ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie ihre Pflege individuell gestalten. Die leistungsberechtigten Personen entscheiden eigenverantwortlich, wer sie im Alltag unterstützt und pflegt. Sie stellen ihre Assistenzkräfte selbst ein. Somit treten sie als Arbeitgeber auf: Sie sorgen als Arbeitgeber eigenverantwortlich für die Einarbeitung der Assistenzkräfte. Zudem übernehmen sie die erforderliche Verwaltungsarbeit. Das sind unter anderem die Dokumentation der Einsatzzeiten, die Lohnabrechnung sowie die steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungen.

Wer kann Leistungen im Arbeitgebermodell beantragen?

Menschen mit Behinderungen ab dem Pflegegrad 2 können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie eine Assistenzkraft im Arbeitgebermodell anstellen möchten. Alternativ können sie einen Pflegedienst beauftragen. Dieser rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit dem Bezirk ab.

Welche Leistungen finanziert der Bezirk Oberbayern?

Der Bezirk Oberbayern erstattet die angemessenen Kosten für die Assistenzkräfte direkt an die leistungsberechtigte Person. Die Leistung der Pflegekasse werden angerechnet.

Neben dem vereinbarten Stundenlohn finanziert der Bezirk Oberbayern die

  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,
  • Leistungen zur Altersvorsorge der Assistenzkraft (Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung),
  • Lohnfortzahlungen bei Krankheit oder Urlaub der Assistenzkraft sowie
  • Kosten für eine externe Lohnbuchhaltung.

Wichtig zu wissen: Angehörige können nicht als Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell beschäftigt werden.

Wie prüft der Bezirk Oberbayern den Bedarf?

Für Leistungen im Arbeitgebermodell für Menschen mit Behinderungen ist im Bezirk Oberbayern Referat 28 – Ambulante Hilfe zur Pflege zuständig. Wie bei allen beantragten Leistungen prüft die Sachbearbeitung den Bedarf. Diese Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Pflege des Bezirks Oberbayern.

Nachfragen zur Höhe der Entgelte für eine Assistenzkraft richten interessierte Personen bitte an ihre Sachbearbeitung beziehungsweise an die Servicestelle des Bezirks Oberbayern.

Welche Aufgaben hat das Dialogforum?

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des oberbayerischen Bezirkstags hat 2021 die Einrichtung eines Dialogforums beschlossen. Das Dialogforum Assistenzlöhne im Arbeitgebermodell tagt regelmäßig. Es unterstützt die Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern bei der Weiterentwicklung des Arbeitgebermodells. So befasst sich das Dialogforum unter anderem mit den Assistenzlöhnen. Auch erarbeitet es Vorschläge, um die Lohnabrechnung zu verbessern und zu vereinfachen.


Dem Dialogforum gehören Vertretungen der folgenden Organisationen an:

  • Vereinigung Integrations-Förderung e. V. (VIF)
  • VbA – Selbstbestimmt Leben e. V.
  • Freie Wohlfahrtspflege Oberbayern
  • Bundesverband privater Anbieter (bpa)
  • Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Bezirks Oberbayern
  • Mitarbeitende der Verwaltung des Bezirks Oberbayern