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Antragstellung

Hand mit Stift, die gerade einen Sozialhilfeantrag ausfüllt.
Foto: Peter Bechmann © Bezirk Oberbayern

Der Bezirk Oberbayern gewährt Hilfe zur Pflege ab dem Zeitpunkt, ab dem er von der Bedürftigkeit der antragstellenden Person Kenntnis hat. Bedürftigkeit heißt: Eine Person kann ihre Pflege nicht aus eigenen Mitteln und den Leistungen der Pflegeversicherung finanzieren. Deshalb muss die pflegebedürftige Personen ihre Bedürftigkeit dem Bezirk zeitnah anzeigen. Diese Regel gilt für die ambulante oder stationäre Hilfe zur Pflege.

Notlage beim Bezirk Oberbayern anzeigen

Die Anzeige der Notlage kann schriftlich, telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch im Bezirk erfolgen. Die pflegebedürftige Person kann selbst anzeigen, dass sie ihre Pflege nicht bezahlen kann. Diese Anzeige können auch pflegende Angehörige, der ambulante Pflegedienst oder das stationäre Pflegeheim übernehmen. Der formelle und unterschriebene Sozialhilfeantrag ist erforderlich. Die antragstellende Person kann ihn zeitnah einreichen oder nachreichen.

Rückwirkend keine Hilfe zur Pflege

Rückwirkend gewährt der Bezirk Oberbayern keine Hilfe zur Pflege. Falls pflegebedürftigen Personen vor der Anzeige Kosten entstanden sind, erstattet der Sozialhilfeträger diese nicht. 

Sozialhilfeantrag vollständig ausfüllen

Der Sozialhilfeantrag enthält viele Fragen, die die antragstellende Person beantworten muss. Mit Hilfe der Angaben bewertet der Bezirk Oberbayern die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und bewilligt die Sozialhilfe. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn der Sozialhilfeantrag vollständig ausfüllt ist. Dem Bezirk Oberbayern müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 

Gegebenenfalls benötigte Unterlagen

  • ärztliches Gutachten des MDK oder medicproof-Gutachten über den Pflegegrad oder Einstufungsbescheid der Pflegekasse
  • Nachweis über die aktuelle Kranken- und Pflegeversicherung
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • bei ambulanter Pflege: Informationen über die Art der gewünschten Hilfe (Anbieter, persönliche Assistenz oder Laienhelfer) inklusive eines Kostenvoranschlags
  • Kopien der Einkommensnachweise (Renten- oder Pensionsbescheide, ggf. Krankengeld, Übergangsgeld, Bescheid über Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II)
  • ggf. Kopien des Arbeitsvertrages und der letzten drei Verdienstbescheinigungen
  • Bescheide über Leistungen anderer Behörden
  • vollständige Kontoauszüge der Girokonten der letzten drei Monate
  • Bei Kontoauflösung innerhalb der letzten sechs Monate: Nachweis über die Verwendung des Vermögens
  • Kopien der Nachweise über das weitere Vermögen (z. B. Girokonten, Sparbücher mit allen Seiten und nachgetragenen Zinsen, Sparbriefe, Aktien- und Fondswerte)
  • Kopien von Lebensversicherungen, Bausparverträge, Bestattungsvorsorgeverträgen, Sterbegeldversicherungen
  • Bei Immobilienbesitz: aktueller Grundbuchauszug und Nachweis über den aktuellen Wert der Immobilie
  • Unterlagen zu Schenkungen oder Übergabe von Vermögen der letzten zehn Jahre
    (z. B. Immobilien)
  • gegebenenfalls Angaben zum gesetzlichen Betreuer mit Vorlage der Vollmacht
  • Kopie des aktuell gültigen Mietvertrags mit Nachweis über die Nebenkosten
  • Bei geschiedenen Personen: Kopien des Scheidungsurteils, Unterhaltstitel auch für frühere Ehen
  • Anschriften und Geburtsdaten des (geschiedenen oder getrennt lebenden) Ehegatten, der Eltern und der Kinder
  • Bankverbindung