Inhalt

Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG)

Foto mit drei lächelnden Frauen vor einer Hauswand mit einer Bronzefigur davor.
Die Ansprechpartnerinnen des Bezirks Oberbayern für ambulant betreute Wohngemeinschaften: (von links) Adisa Schindler, Julia Geiselbrechtinger und Lucia Mutengwa (© Bezirk Oberbayern)


Wenn pflegebedürftige Menschen außerhalb einer stationären Einrichtung leben wollen, kann eine ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG) geeignet sein. Diese Form der Pflege richtet sich an Personen, die sich nicht ambulant in der eigenen Wohnung versorgen lassen können. In Oberbayern gibt es eine Vielzahl ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Sie sind oft unterschiedlich konzipiert.

Warum ist der Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung sinnvoll?

Der Bezirk Oberbayern schließt mit den Wohngemeinschaften eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung. Diese regelt die Erbringung von pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen zur Haushaltsführung. Ziel ist es, die Abrechnung der Pflegedienste in Oberbayern für ambulant betreute Wohngemeinschaften zu vereinheitlichen. Dabei wird berücksichtigt, ob Leistungen individuell oder gemeinsam erbracht werden. Rechtliche Grundlage ist § 3 Abs. 5 des jeweiligen Vertrages nach § 89 SGB XI. Die Deckung des Bedarfs an individuell festgestellten grundpflegerischen Leistungen bleibt davon unberührt.

Weitere Informationen können in dem Muster einer Leistungsvereinbarung sowie in dem Kriterienkatalog für ambulant betreute Wohngemeinschaften entnommen werden. Im Formular Darstellung der Wohngemeinschaft beschreiben wir die Struktur einer abWG. Diese ist vom Anbieter und vom Gremium der Selbstbestimmung zu unterzeichnen.

Wie lassen sich die Kosten mit dem Bezirk Oberbayern abrechnen?

Es gelten verschiedene Modalitäten für die Abrechnung.

  • Es gibt Wohngemeinschaften, in denen die ambulante Hilfe zur Pflege durch den Pflegedienst regulär abgerechnet werden. Rechtliche Grundlage ist ein Vertrag nach § 89 SGB XI.
  • Ferner gibt es Wohngemeinschaften mit sogenannten Betreuungspauschalen, die alle Bewohnerinnen und Bewohner leisten müssen. Die Betreuungspauschalen sowie weitere Vereinbarungen und Verträge mit zusätzlichen Leistungen deckt das 7. Kapitel des SGB XII nicht ab. Der Bezirk Oberbayern als Sozialhilfeträger kann sie deshalb nicht übernehmen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Ihre Ansprechpersonen im Bezirk Oberbayern:

Lucia Mutengwa
Tel.: 089 2198-22708
E-Mail: Lucia.Mutengwa@bezirk-oberbayern.de

Adisa Schindler
Tel.: 089 2198-22509
E-Mail: Adisa.Schindler@bezirk-oberbayern.de

Für die Fragen zum Entgelt:
Julia Geiselbrechtinger
Tel.: 089 2198-27100
E-Mail: Julia.Geiselbrechtinger@bezirk-oberbayern.de