Leistungen der Pflegekassen für Tages- und Nachtpflege
Pflegebedürftige Personen haben einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Die Betreuung erfolgt teilstationär entweder tagsüber oder nachts. Kosten für die notwendige Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung und zurück sind in diesen Leistungen enthalten.
Einen Anspruch auf diese Leistung haben Personen mit Pflegegrade 2 bis 5. Die Pflegekasse übernimmt derzeit monatlich:
- Pflegegrad 2: 689 €
- Pflegegrad 3: 1.298 €
- Pflegegrad 4: 1.612 €
- Pflegegrad 5: 1.995 €
Zuständig für die Leistungen der häuslichen und teilstationären Pflege ist die Pflegekasse.
Bei den örtlichen Sozialämtern können ergänzende Mittel für die Pflege beantragt werden. Dies ist der Fall, wenn die gewährten Leistungen für die Tages- oder Nachtpflege nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten zu decken.
Fragen beantworten die Pflegekassen sowie die Stadt oder der Landkreis.