Leistungen der Pflegekasse für ambulante Pflege
Wenn sie pflegebedürftig werden, möchten sich viele Menschen zuhause pflegen lassen. Dieser Wunsch der ambulanten Pflege hat Vorrang vor der stationären Pflege. Dies regelt § 13 SGB XII.
Die Pflegekassen gewähren Sachleistungen für die professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen. Diese Leistungen sind abhängig vom Pflegegrad. Sie betragen derzeit monatlich (Stand: 2025):
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Anstelle der Sachleistung kann die pflegebedürftige Person auch Pflegegeld beanspruchen. Dies ist möglich, wenn die pflegebedürftige Person ihre Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherstellt. Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege beträgt derzeit monatlich (Stand: 2025):
- Pflegegrad 1: Anspruch auf halbjährige Beratungsbesuche
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Die Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld ist möglich. Auskünfte erteilen die zuständigen Pflegekassen und deren Pflegeberaterinnen und -berater.