Leistungen der Pflegekasse für ambulante Pflege
Wenn sie pflegebedürftig werden, möchten sich viele Menschen zuhause pflegen lassen. Dieser Wunsch der ambulanten Pflege hat Vorrang vor der stationären Pflege. Dies regelt § 13 SGB XII.
Die Pflegekassen gewähren Sachleistungen für die professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen. Diese Leistungen sind abhängig vom Pflegegrad. Sie betragen derzeit monatlich (Stand: 2024):
- Pflegegrad 2: 761 Euro
- Pflegegrad 3: 1.432 Euro
- Pflegegrad 4: 1.778 Euro
- Pflegegrad 5: 2.200 Euro
Anstelle der Sachleistung kann die pflegebedürftige Person auch Pflegegeld beanspruchen. Dies ist möglich, wenn die pflegebedürftige Person ihre Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherstellt. Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege beträgt derzeit monatlich (Stand: 2024):
- Pflegegrad 1: Anspruch auf halbjährige Beratungsbesuche
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Die Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld ist möglich. Auskünfte erteilen die zuständigen Pflegekassen und deren Pflegeberaterinnen und -berater.