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Ambulant Betreutes Einzelwohnen (aBEW) und Betreute Wohngemeinschaften (BWG)

Diese beiden Wohnformen richten sich an

  • erwachsene Menschen, die geistig und/oder körperlich behindert oder von Behinderung bedroht sind,
  • die allein in einer eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften
  • oder in selbst gewählten Lebensgemeinschaften oder Partnerschaften leben.

Die Dauer der Unterstützung richtet sich nach dem Einzelfall. Sie berücksichtigen den Wunsch nach Selbstbestimmung. Der Sozialpädagogische Fachdienst des Bezirks Oberbayern ermittelt gemeinsam mit den antragstellenden Personen und weiteren Beteiligten den Bedarf an Hilfe. Im Rahmen von Fachleistungsstunden erfolgt die ambulante Begleitung im persönlichen Wohnumfeld. Daneben können auch pflegerische Leistungen beispielsweise der Hilfe zur Pflege notwendig sein.