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Isartal-Schutzverordnung (Kurzfassung)

Die Isar durchquert in weiten Bögen die Pupplinger Au bei Wolfratshausen.
© Landratsamt Bad Tölz

Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 8890 Hektar und wurde bereits 1986 als Schutzgebiet ausgewiesen. Die Verordnung des Bezirks Oberbayern beinhaltet den Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar, die sich in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding befinden.

Mit der Isartal-Schutzverordnung möchte der Bezirk Oberbayern

  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts – besonders den Flusslauf der Isar samt Seitenbächen, Altwassern, Feuchtflächen, Auenbereichen und Quellaustritten – erhalten,
  • die Bedingungen für eine standortgerechte Artenvielfalt in flussbegleitenden Waldungen, Au- und Leitenwäldern, auf Heideflächen und Streuwiesen, Schotterbänken und Kiesbrennen sichern,
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes – hier besonders den Talraum der Isar mit Steilhängen und Leiten, Teilstrecken mit Wildfluss-Charakter, die Auenbereiche, Bachläufe und Gesteinsformationen – bewahren und
  • die besondere Bedeutung für die Erholung als Naherholungs- und Wandergebiet sichern.
Die Karte stellt das Landschaftsschutzgebiet Isarauen dar.