Chiemsee-Schutzordnung (Kurzfassung)
Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 12.603 Hektar und erstreckt sich über die Landkreise Rosenheim und Traunstein. Die Verordnung umfasst den Schutz des Chiemsees, seiner Inseln und Ufergebiete. Die Verordnung zum Schutz dieser Flächen hat der Bezirk Oberbayern bereits 1986 erlassen.
Mit der Chiemsee-Schutzverordnung möchte der Bezirk Oberbayern:
- die Natur mit den ökologisch besonders wertvollen Schilf- und Verlandungsbereichen, Uferwaldungen, Feuchtwiesen- und Moorflächen erhalten,
- die Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes dieser Seenlandschaft sichern und
- den besonderen Wert als Erholungsgebiet bei größtmöglicher Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft gewährleisten.