Chiemsee-Schutzordnung - Kurzfassung
Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 12.603 Hektar und erstreckt sich über die Landkreise Rosenheim und Traunstein. Es wurde bereits 1986 als Schutzgebiet ausgewiesen. Die vom Bezirk Oberbayern erlassene Verordnung umfasst den Schutz des Chiemsees, seiner Inseln und Ufergebiete.
Mit der Chiemsee-Schutzverordnung möchte der Bezirk Oberbayern:
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, besonders die ökologisch wertvollen Schilf- und Verlandungsbereiche, Uferwaldungen, Feuchtwiesen- und Moorflächen erhalten,
- die Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes dieser Seenlandschaft sichern und
- den besonderen Wert für die Erholung der Allgemeinheit bei größtmöglicher Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft gewährleisten.
Ansprechpartner/in
Ina Stenzel
UmweltbeauftragteTelefon: 089 2198-13500
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