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Antragstellung für Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige Menschen haben unterschiedlichen Bedarf an Unterstützung. Erforderlich ist, sich mit der Lebenssituation jeder Person auseinanderzusetzen. Dafür braucht es eine ausführliche Beratung. Ziel ist es, jeder Person passgenaue Leistungen anzubieten.

Die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII berührt rechtlich schwierige Themengebiete. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf ausgewählte Fragen zur Gewährung von Hilfe zur Pflege. Die Servicestelle des Bezirks Oberbayern berät Sie jederzeit gern.

Eine junge Frau in einem weißen Kittel, vielleicht eine Altenpfelgerin, zeigt einer älteren Frau etwas auf einem Klemmbrett.
© Miriam Dörr / fotolia.com

Themen im Bereich Menschen mit Pflegebedarf

  • Regeln für den Antrag

    Um Hilfe zur Pflege ab dem Zeitpunkt der Bedürftigkeit zu erhalten, ist es wichtig, dem Bezirk Oberbayern möglichst zeitnah die Heimaufnahme anzuzeigen.

  • Nachrang der Sozialhilfe

    Hilfe zur Pflege kann nur erhalten, wer sich nicht selbst helfen kann. Man spricht deshalb vom Nachranggrundsatz der Sozialhilfe.

  • Einkommen und Vermögen

    Pflegebedürftige müssen zunächst ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung einsetzen.

  • Vertragliche Ansprüche und Schenkungen

    Der Bezirk Oberbayern prüft auch, ob der Pflegebedürftige Ansprüche gegen weitere Dritte hat, bevor Hilfe zur Pflege gewährt wird.

  • Unterhaltsansprüche

    Auch Unterhaltsansprüche gegenüber weiteren Personen prüft der Bezirk Oberbayern, bevor er Hilfe zur Pflege gewährt.

  • Bestattungskosten

    Hier erhalten Sie Informationen zu den Bestattungskosten, für deren Übernahme ein eigener Sozialhilfeantrag beim Bezirk Oberbayern notwendig ist.

Publikationen im Bereich Menschen mit Pflegebedarf

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Aktuelle Meldungen

  • „Verkaufsschlager“ wieder verfügbar

    Unter allen Flyern, Broschüren, Kärtchen und sonstigen Infomaterialien, die der Bezirk Oberbayern herausgibt und verschickt, sind zwei ganz besonders gefragt: der Leitfaden Stationäre Hilfe zur Pflege und der Leitfaden Ambulante ...

    Datum: 27.06.2024

  • Neustart der Heilpädagogischen Tagesstätte Bad Tölz

    Zum Start des neuen Schuljahrs steht die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) Bad Tölz-Wolfratshausen vor einem Neubeginn:Die Münchner Augustinum Gruppe ist der neue Partner für Kinder, Eltern und Mitarbeitende sowie für den ...

    Datum: 13.09.2021

  • Pflegestützpunkt Altötting auf der Zielgeraden

    Am Dienstag, 4. Mai wurde im Landratsamt Altötting der Vertrag über einen Pflegestützpunkt unterzeichnet. Ziel ist es, dass der Pflegestützpunkt zum 1. Juli 2021 mit seiner Arbeit beginnen kann.

    Datum: 04.05.2021

  • Großraumzulage für Personal in Frühförderstellen

    Im Großraum München gibt es 31 Interdisziplinäre Frühförderstellen für Kinder mit Behinderungen und drohenden Behinderungen. Finanziert werden sie vom Bezirk Oberbayern und den Krankenkassen. Das heilpädagogische Personal dieser Frühförderstellen bekommt künftig eine ...

    Datum: 16.03.2021

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