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Förderstätten

Förderstätten sind Einrichtungen für Erwachsene mit schwersten und mehrfachen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen. 

Die betreuten Menschen benötigen im alltäglichen Leben umfassende Begleitung und Unterstützung. Sie können wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung noch nicht oder nicht mehr in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Den Personen wird mit Hilfe der Förderstätte die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.  

Betreuung

Die Betreuung erfolgt nach dem individuellen Bedarf. Sie umfasst ganzheitlich fördernde, begleitende, pflegerische und tagesstrukturierende Maßnahmen. Geübt werden lebenspraktische und soziale Fähigkeiten. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erhalten und auszubauen. Es wird versucht, die Besucherinnen und Besucher an das Leistungsniveau einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) heranzuführen. Der Wechsel in eine Werkstatt ist möglich, hängt aber von den individuellen Fähigkeiten der betreuten Menschen ab.

Bezirk übernimmt die Kosten

Die Kosten für die Betreuung in einer Förderstätte übernimmt der Bezirk Oberbayern. Gesetzliche Grundlage ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Weitere rechtliche Hinweise

  • Der Besuch der Förderstätte endet mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese ist in gesetzlich festgelegt in § 236 in Verbindung mit § 236a SGB VI.
  • Für den Besuch einer Förderstätte besteht keine Sozialversicherungspflicht.
  • Die Besucherinnen und Besucher erwerben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Altersrente.
  • Nach dem Ausscheiden aus der Förderstätte gibt es weitere tagesstrukturierende Angebote.