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Budget für Ausbildung

Ein älterer zeigt einen jüngeren Mann etwas an einer Maschine zur Metallverarbeitung.
Das Budget für Ausbildung dient dazu, eine betriebliche Erstausbildung zu fördern. (Foto: Jörn Buchheim © jörn buchheim / Fotolia.com)


Das Budget für Ausbildung richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Es dient dazu, eine betriebliche Erstausbildung zu fördern. Das Budget für Ausbildung ist eine Maßnahme zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Eine Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ist nicht möglich.

Für wen ist das Budget für Ausbildung gedacht?

Wer kann das Budget für Arbeit noch nutzen?

Was wird vorausgesetzt?

Wer ist für die Gewährung des Budgets für Ausbildung zuständig?

Welche Leistungen gibt es?

Was ist noch wichtig?

Für wen ist das Budget für Ausbildung gedacht?

Das Budget für Ausbildung ist als Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben im IX. Sozialgesetzbuch (§ 61 a SGB IX) verankert. Es richtet sich an

  • Personen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sowie
  • Personen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben.

Es können mehrere Träger für die Gewährung des Budgets für Ausbildung zuständig sein. Dazu erfahren Sie weiter unten mehr.

Wer kann das Budget für Arbeit noch nutzen?

Das Budget für Arbeit richtet sich auch an Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Beeinträchtigung keine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung machen können. Diese Personen konnten bisher nur in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder bei einem anderen Leistungsanbieter arbeiten. Dort durchlaufen sie zunächst das Eingangsverfahren oder den Berufsbildungsbereich. Danach treten sie in den Arbeitsbereich einer Werkstatt ein. Dort können sie jedoch keinen vollqualifizierenden Berufsabschluss erwerben.

Das Budget für Ausbildung gleicht diesen Mangel aus. Ziel ist es, nach Abschluss der Ausbildung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen – einschließlich Arbeitslosenversicherung und mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung.

Was wird vorausgesetzt?

Um ein Budget für Ausbildung zu erhalten, muss die antragstellende Person folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt (§ 58 SGB IX)
  • Abschluss eines Vertrages über ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dieser Vertrag muss bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber oder in einem Ausbildungsgang (§ 66 BBiG oder § 42 r HwO) erfolgen.

Wer ist für die Gewährung des Budgets für Ausbildung zuständig?

Es können mehrere Träger zuständig sein - der Bezirk Oberbayern, die Agentur für Arbeit sowie weitere Träger.

Es gelten folgende Regeln:

  • Das Budget für Ausbildung wird ausschließlich als Alternative für die Leistungen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in Anspruch genommen (§ 117 Abs. 2 SGB III): Dann ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Es ist auch ein Wechsel in das Budget für Ausbildung möglich, wenn das Eingangsverfahren oder der Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung bereits begonnen wurde.
  • Das Budget für Ausbildung wird als Alternative für die Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen: Dann sind die in § 63 Abs. 2 SGB IX aufgezählten Rehabilitationsträger für die Gewährung des Budgets für Ausbildung zuständig. Vorrangig ist dies der Bezirk Oberbayern. Hierbei ist es nicht notwendig, dass der Antragsteller sich zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich im Bereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung befindet. 

Weitere Leistungsträger können sein:

  • Träger der Unfallversicherung (§ 35 Abs. 1 Satz1 SGB VII)
  • Träger der Kriegsopferfürsorge nach (§ 27 d Abs. 1 Nr. 3 BVG)
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 35 a SGB VII)

Welche Leistungen gibt es?

Der zuständige Träger übernimmt folgende Kosten:

  • Ausbildungsvergütung zu 100 Prozent. Die Zahlung erfolgt direkt an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Der gezahlte Arbeitslohn wird als anrechenbares Einkommen auf Leistungen der Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt gewertet.
  • Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule
  • erforderliche Fahrkosten zur Ausbildungsstelle
Die Förderung läuft über die gesamte Ausbildungszeit und endet mit dem Abschluss der geförderten Ausbildung.

Was ist noch wichtig?

Personen, die im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt tätig sind, können jederzeit in eine Ausbildung mit Förderung wechseln. Es gibt einen sogenannten Rückkehranspruch in die Werkstatt. Dieser Anspruch gilt,

  • wenn die Ausbildung vorzeitig beendet wird
  • wenn es nach der abgeschlossenen Ausbildung nicht unmittelbar zu einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt kommt.