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Integrationsprojekte

Arbeitsangebote in Integrationsprojekten richten sich an Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderungen sowie an Menschen mit Suchterkrankungen. Ziel ist die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft.

Angesiedelt sind Integrationsprojekte in

  • rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen (Integrationsunternehmen),
  • in unternehmensinternen Betrieben (Integrationsbetriebe) oder
  • Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. 

Integrationsprojekte bieten Beschäftigung und Betreuung. Die Beschäftigten können Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in ihrem Betrieb oder außerhalb besuchen, falls dies erforderlich ist. Ziel ist unter anderem die Vorbereitung auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Integrationsbetrieben regelt SGB IX. Sie gehört rechtlich zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Tatsächlich stellt sie eine Brücke zwischen dem ersten Arbeitsmarkt und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) dar.

Zielgruppen der Integrationsprojekte

  • Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung. Die Art und Schwere der Behinderung müssen die Beschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benachteiligen.
  • Menschen mit Behinderungen, für die nach Förderung in einer Werkstatt oder in einer  psychiatrischen Einrichtung der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist.
  • Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die eine Förderschule besucht haben und Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.

Die Integrationsämter fördern die Integrationsprojekte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Der Bezirk Oberbayern als überörtlicher Sozialhilfeträger fördert Integrationsprojekte unter dem Aspekt der Nachrangigkeit und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.