Budget für Arbeit
Für wen ist das Budget für Arbeit gedacht?
Für wen ist das Budget für Arbeit gedacht?
Menschen mit Behinderungen wünschen sich für ihr Arbeitsleben mehr Selbstbestimmung und Teilhabe. Diesen Wunsch greift das Budget für Arbeit auf. Es ist im Bundesteilhabegesetz (BTHG) verankert. Das Budget für Arbeit richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die berechtigt sind, in einer Werkstatt zu arbeiten. Mit dem Budget für Arbeit werden sie beim Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Sie können mit Hilfe des Budgets eine Stelle außerhalb der Werkstatt annehmen. Die Unterstützung durch den Bezirk Oberbayern bekommen sie trotzdem.
Was wird vorausgesetzt?
Voraussetzung ist, dass die Personen voll erwerbsgemindert sind. Erwerbsgemindert heißt: Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer Einschränkungen nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein. Sie sollen aber fähig sein, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.
Der tatsächliche Besuch einer Werkstatt ist nicht notwendig. Es ist ausreichend, wenn die Person einen Anspruch auf Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt hat. Dazu muss sie eine berufliche Bildungsmaßnahme durchlaufen haben.
Es gilt folgende Ausnahme: Der Besuch einer beruflichen Bildungsmaßnahmen ist nicht zwingend notwendig. Wenn eine Person bereits die erforderlichen Fähigkeiten für den Besuch einer Werkstatt hat, kann sie das Budget für Arbeit auch ohne vorherige Bildungsmaßnahme in Anspruch nehmen (§ 58 Abs. 1 S. 2 SGB IX).
Welche Leistungen gibt es?
Menschen mit Behinderungen können einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber abschließen. Die Entlohnung muss tarifvertraglich oder ortsüblich sein. Auf dieser Grundlage gewährt der Bezirk Oberbayern ein Budget für Arbeit.
Das Budget für Arbeit umfasst folgende Leistungen:
- Einen Zuschuss zu den Lohnkosten für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin: Die Höhe ist bis zu 75 Prozent des Arbeitslohnes, maximal 1.579,20 Euro. Das ist der Stand ab Januar 2022. Damit gleicht der Bezirk Oberbayern aus, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer weniger leistungsfähig ist.
- Die Kosten für die Begleitung und Anleitung am Arbeitsplatz, falls dies erforderlich ist. Die Anleitung kann durch eine Assistenz erfolgen.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auf der Basis des Arbeitsentgeltes abführen. Es besteht keine Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung.
Das Budget für Arbeit ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.
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