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Glossar

Es wurden 91 Einträge gefunden

  • Proporzverfahren

    Das Proporzverfahren nach Hare/Niemeyer wird z. B. bei den Bundestags- und Europawahlen sowie bei den bayerischen Landtagswahlen und den Bezirkstagswahlen (seit 2013) angewendet. Dieses Verfahren ist leicht verständlich und wird heute überwiegend bei Wahlen auf Länderebene verwendet. Es ergibt eine Sitzeverteilung, die davon ausgeht, dass die bei den Stimmen erreichte Prozentzahl auf die Sitze übertragen wird, d. h. eine Partei erhält den Anteil an den Sitzen, der ihrem Stimmenanteil rechnerisch am Nächsten kommt.

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  • Psychiatrie

    Die Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Medizin, das sich mit Diagnose, Erforschung und Behandlung psychischer oder seelischer Störungen befasst. Unter dem Begriff versteht man auch den dafür zuständigen Bereich einer Klinik.

  • Psychosomatik

    Von einer psychosomatischen Erkrankung spricht man, wenn seelische Probleme bei einem Patienten körperliche Beschwerden und Schmerzen verursachen. Der entsprechende medizinische Fachbereich wird Psychosomatik genannt.

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  • Psychotherapie

    Unter Psychotherapie versteht man Vorgehensweisen, die der Behandlung von psychischen Krankheiten, Problemen im sozialen Bereich, Verhaltensstörungen und eingeschränkten Körperfunktionen dienen.

  • Rehabilitation

    Rehabilitation beschreibt allgemein die Bestrebung, den, bei einem Menschen bereits zuvor existierenden körperlichen, sozialen oder juristischen Zustand wiederherzustellen. Konkret beschreibt Rehabilitation den Versuch, einen geistig oder körperlich kranken Menschen nach der Heilung wieder ins Arbeitsleben einzugliedern.

  • Schlüsselzuweisung

    Mittels zweckungebundener Schlüsselzuweisungen werden die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in ihren Finanzmitteln unterstützt. Eine Kommune erhält Schlüsselzuweisung, wenn der Finanzbedarf ihre Finanzkraft übersteigt. Die Finanzkraft umfasst alle steuerlichen Einnahmen der Gebietskörperschaft. Die Höhe der Zuweisung richtet sich nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel.

  • Schulbegleitung

    Wegen der Art und Schwere ihrer geistigen und/oder körperlichen Behinderung benötigen manche Kinder und Jugendliche oft zusätzliche Hilfe einer Begleitperson, wenn sie eine Schule besuchen. In diesem Fall spricht man von Schulbegleitung.

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  • Selbsthilfe

    Im Gesundheitswesen und im Sozialbereich versteht man unter Selbsthilfe Menschen, die sich aufgrund eines gemeinsamen Problemes eigenverantwortlich und selbst organisert in Selbsthilfegruppen zusammenschließen. Der Austausch von Erfahrungen und Informationen sowie die gegenseitige emotionale Unterstützung kennzeichnen die Arbeit solcher Gruppen. Verbände und Vereine der Selbsthilfe nehmen verstehen sich auch als Interessenverteter und nehemn am politischen Meinungsbildungspriozess teil. Der Bezirk Oberbayern unterstützt die Selbsthilfe im Bereich der Behindertenarbeit als wichtigen Teil der Inklusion und bindet in seine Gremien Verteter der Selbsthilfe ein.

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  • Selbstvertreter

    Darunter versteht man Menschen mit Behinderungen, die in der Öffentlichkeit und in Gremien nicht die Interessen eines Verbandes oder Vereines vertreten, sondern als Experten in eigener Sache auftreten. Der Begriff wird bisher als Fachbegriff im Zusammenhang mit Sozialplanung und Inklusion verwendet.

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  • Sozialpädiatrie

    Die Sozialpädiatrie ist ein Bereich der Wissenschaft, die äußere Einflüsse auf Kinder und Jugendliche im Hinblick auf deren Gesundheit und Entwicklung erforscht.

  • Steuerkraft

    Die Summe der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer, der Gewerbesteuer sowie des Einkommensteueranteils und Umsatzsteueranteils ergibt die Steuerkraft einer Kommune. Um eine Vergleichbarkeit unter den Gemeinden und Gemeindeverbänden zu ermöglichen und eine mögliche Einflussnahme zu verhindern, wird bei der Berechnung der Steuerkraft ein einheitlicher Hebesatz auf das Ist-Aufkommen der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern) angewendet.

  • Steuerkraftzahl und Steuerkraftmesszahl

    Ein Anhaltspunkt über die Steuereinnahmekraft einer Kommune kann die Steuerkraftzahl sein. Für die Berechnung der Steuerkraft einer einzelnen Gemeinde sind die Steuereinnahmen aus Grundsteuern, Gewerbesteuer, dem Einkommensteueranteil der Gemeinde und der Umsatzsteuerbeteiligung entscheidend. Nur die Einnahmen der Grundsteuern und Gewerbesteuer (auch Realsteuern genannt) richten sich nach dem individuellen Hebesatz der Gemeinde. Um mehrere Gemeinden zu vergleichen, werden anstatt der individuellen Hebesätze landeseinheitliche Sätze herangezogen und mit dem Ist-Aufkommen vervielfacht. Die Steuerkraftzahlen der Grund- und Gewerbesteuer sind somit neutral gegenüber dem regionalen Hebesatz. Auch die Einkommenssteueranteile und die Umsatzsteuerbeteiligung werden mit gesetzlich festgelegten Hebesätzen multipliziert. Einzeln berechnet ergeben sich so die Steuerkraftzahlen der Grundsteuern, Gewerbesteuer, des Einkommensteueranteils der Gemeinden und der Umsatzsteuerbeteiligung. Die Summe der Steuerkraftzahlen addiert ergibt die Steuerkraftmesszahl.

  • Stiftung

    Stiftung beschreibt eine Einrichtung, die ein Vermögen betreut und einen vom Stifter festgelegten Zweck anstrebt. Eine Stiftung kann sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich geführt werden.

  • Substanzerhaltung

    Alle Maßnahmen die dem Erhalt der vorhandenen baulichen Einrichtungen (=Substanz) dienen

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  • Teilhabe

    Der Begriff Teilhabe bedeutet im Sinne des Sozialgesetzbuches, dass Menschen mit Behinderung durch das Schaffen von Barrierefreiheit unter normalen Bedingungen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können. Durch Maßnahmen zur Gleichstellung wird Teilhabe im Sinn von Inklusion realisiert. Behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen stehen in Deutschland sachliche Leistungen zu, sogenannte Leistungen zur Teilhabe. Diese umfassen gemäß SGB IX vier Bereiche: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die grundsätzlichen Ziele dieser Leistungen sind die Förderung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen. Der Bezirk Oberbayern ist als Träger der überörtlichen Sozialhilfe zuständig für die Eingliederungshilfen für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderungen, welche die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft umfassen.

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  • Teilhabeplanung

    Teilhabeplanung wird unterschieden in: individuelle Teilhabeplanung, die als Hilfeplanung mit Fallmanagement Aufgabe der Leistungsanbieter ist, und systemische Teilhabeplanung, die eine Planungs- und Vernetzungsaufgabe auf örtlicher Ebene ist.

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