Schulbegleitung
Schulbegleitungen unterstützen Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen im schulischen Alltag. Ziel der Begleitung ist es, die Folgen der Behinderungen so auszugleichen, dass Kinder und Jugendliche eine hohe Selbstständigkeit erreichen.
Was finanziert der Bezirk Oberbayern?
Der Bezirk Oberbayern fördert Begleitungen an Regel- und Förderschulen. Er vereinbart für jedes Kind und jeden Jugendlichen individuell den zeitlichen Rahmen und die Aufgaben der Begleitung. Die Qualifikation der Begleitperson richtet sich nach dem Bedarf des einzelnen Kindes.
Was finanziert der Bezirk Oberbayern nicht?
Für Begleitungen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen ist das Jugendamt zuständig.
Welche Aufgaben übernehmen Schulbegleitungen?
- Sie ermöglichen Kindern und Jugendlichen den Schulbesuch und die Teilhabe am schulischen Leben.
- Sie unterstützen die Kinder und Jugendlichen im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich.
- Sie ermöglichen Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen am Unterricht teilzunehmen und die schulische Anforderungen bewältigen.
- Wichtig ist: Schulbegleitungen sind keine Zweitlehrkräfte. Die Vermittlung des Lehrstoffes ist Aufgabe ders Lehrpersonals.