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Heilpädagogische Tagesstätten 

Kinder spielen bei einer Gruppenstunde in der Heilpädagogischen Tagesstätte der Kurz-Schule in Ingolstadt mit einem Therapiehund.
Foto: Hubert Klotzek © Johann-Nepomuk-von-Kurz-Schule

In Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) werden Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen in kleinen Gruppen betreut und gefördert. Das Angebot knüpft direkt an das Lernen in Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) und Förderschulen an. Die Förderung unterstützt die Kinder, eine angemessene Schulbildung zu erlangen.

Wer übernimmt die Kosten?

  • Der Bezirk Oberbayern finanziert die heilpädagogische Förderung von Schulkindern und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen.
  • Die Eltern übernehmen die Kosten für das Mittagessen ihres Kindes.
  • Für Schulkinder oder Jugendliche mit rein seelischen Behinderungen trägt das Jugendamt die Kosten.

Welche Ziele hat die Förderung?

Heilpädagogische Tagesstätten unterstützen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, ihre Defizite auszugleichen und ihre Persönlichkeit zu entfalten. Sie unterstützen die Kinder, den Tag sinnvoll zu gestalten. Ziel ist die soziale Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.