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Persönliche Assistenz (Isolierte Teilhabeleistung)

Erwachsene mit geistigen und/oder körperlichen sowie mit seelischen Behinderungen benötigen in ihrer Freizeit teilweise die Unterstützung einer Begleitperson. Eine Persönliche Assistenz kann sie vorübergehend begleiten und unterstützen. Ziel ist die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Der Bezirk Oberbayern fördert mit der Persönlichen Assistenz die Begegnung und den Umgang von Menschen mit und ohne Behinderungen in ihrer Freizeit. Die Persönliche Assistenz heißt auch Isolierte Teilhabeleistung.

Wann finanziert der Bezirk Oberbayern eine Persönliche Assistenz?

Der Bezirk Oberbayern finanziert eine Persönliche Assistenz, wenn Menschen mit Behinderungen ihre Wohnung allein nicht verlassen können. Eine Persönliche Assistenz kann Menschen mit Behinderungen beispielsweise begleiten, um Verwandte oder Freunde zu treffen oder Veranstaltungen zu besuchen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen.

Wer hat Anspruch auf Persönliche Assistenz?

  • Menschen mit wesentlichen Behinderungen
  • Menschen mit Sinnesbehinderungen, wenn die Voraussetzungen für Leistungen der Persönlichen Assistenz vorliegen
  • Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“, „H“ und „B“ eingetragen im Schwerbehindertenausweis)
  • Menschen mit einer geistigen Behinderung mit den Merkzeichen G (gehbehindert), H (hilflos) und B (Begleitperson), bei denen ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt wurde. Sie müssen laut Bescheid des Versorgungsamtes als „geistig behinderte Menschen“ eingestuft sein. Sie können die geistige Behinderung auf andere Weise nachweisen.

Wer hat keinen Anspruch auf Persönliche Assistenz?

  • Personen, die in einer vollstationären Einrichtung leben
  • Personen, die nur eine persönliche Begleitung zu ärztlichen oder sonstigen therapeutischen Maßnahmen, am Arbeitsplatz, in der Ausbildungsstätte, in teilstationären oder stationären Einrichtungen, in Schulen oder Kindertageseinrichtungen benötigen
  • Personen, die nur eine Betreuung innerhalb ihrer Wohnung benötigen