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Freizeitassistenz 

Erwachsene mit geistigen und/oder körperlichen sowie mit seelischen Behinderungen benötigen in ihrer Freizeit teilweise die Unterstützung einer Begleitperson. Eine Freizeitassistenz kann sie vorübergehend begleiten und unterstützen. Ziel ist die Teilhabe am am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. Hierzu gehört auch die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten.

Der Bezirk Oberbayern fördert mit der Freizeitassistenz die Begegnung und den Umgang von Menschen mit und ohne Behinderungen in ihrer Freizeit. 

Wann finanziert der Bezirk Oberbayern eine Freizeitassistenz?

Der Bezirk Oberbayern finanziert eine Freizeitassistenz, wenn Menschen mit Behinderungen ihre Wohnung allein nicht verlassen können. Eine Freizeitassistenz kann Menschen mit Behinderungen beispielsweise begleiten, um Verwandte oder Freunde zu treffen oder Veranstaltungen zu besuchen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen.

Wer hat Anspruch auf Freizeitassistenz?

  • Menschen mit wesentlichen geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderungen      
  • Menschen mit wesentlichen Sinnesbehinderungen
  • Menschen, die von wesentlichen geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderungen bedroht sind
  • Menschen, die von wesentlichen Sinnesbehinderungen bedroht sind

Wer hat keinen Anspruch auf Freizeitassistenz?

  • Personen, die in einer besonderen Wohnform leben mit Betreuung über Tag und Nacht
  • Personen, die nur eine persönliche Begleitung zu ärztlichen oder sonstigen therapeutischen Maßnahmen, am Arbeitsplatz, in der Ausbildungsstätte, in teilstationären oder stationären Einrichtungen, in Schulen oder Kindertageseinrichtungen benötigen
  • Personen, die nur eine Betreuung innerhalb ihrer Wohnung benötigen