Offene Behindertenarbeit (OBA)
Die Offene Behindertenarbeit (OBA) unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Beratungsangebote richten sich an
- Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen,
- Menschen mit Sinnesbehinderungen und
- Personen mit chronischen Erkrankungen.
Die OBA-Dienste unterstützen bei der Führung eines möglichst selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebens. Gleichzeitig machen sie Angebote, um Angehörige von Menschen mit Behinderungen versorgen zu beraten und zu entlasten.
Regionale und überregionale OBA-Dienste
Man unterscheidet zwischen regionalen OBA-Diensten, die nur für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zuständig sind, und überregionalen OBA-Diensten. Überregional heißt: Diese Dienste sind für mehrere Landkreise oder eine Region zuständig. Die überregionalen Dienste richten sich meist an Menschen mit selteneren Behinderungen oder seltenen chronischen Erkrankungen. Diese Behinderungen erfordern spezifische Angebote. Sie sind aber meist so selten, dass ein Beratungsangebot für eine größere Region ausreicht.
Aufgaben der regionalen und überregionalen OBA-Dienste
- allgemeine Beratung, fachliche Leitung der Angebote sowie Anleitung und Betreuung des Personals und der ehrenamtlichen Helfer
- Gruppenarbeit und offene Treffs
- Öffentlichkeitsarbeit für Menschen mit Behinderungen
- Mitwirkung bei der Gestaltung der sozialen Infrastruktur
- Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Bildungsangebote, einschließlich der Fortbildung für Mitarbeiter der OBA-Dienste, Einbindung in bestehende Netzwerke
- Organisation und Durchführung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen
- Organisation und Durchführung des Familienentlastenden Dienstes (FED)