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Zweitstimme

Die Zweitstimme wird auf dem großen Stimmzettel abgegeben. Mit ihr wird ein Wahlkreisbewerber gewählt. Diese Stimme zählt zusammen mit der Erststimme bei der Sitzverteilung an die Parteien, für die die Gesamtstimmen ausschlaggebend sind.

Die Reihenfolge, mit der die gewählten Bewerber (zu den direkt gewählten Kandidaten) innerhalb eines Wahlkreisvorschlags in den Bezirkstag einziehen, bestimmt sich nach der Gesamtstimmenzahl (die Zahl der Zweitstimmen und ggf. der Erststimmen), die auf die einzelnen Kandidaten einer Liste entfällt.

Erststimmenbewerber können, abgesehen von ihrem eigenen Stimmkreis, in allen übrigen Stimmkreis auch Zweitstimmenbewerber sein.

30 der 61 Sitze im Bezirkstag von Oberbayern werden durch die Zweitstimme besetzt.

Siehe: Erststimme, Parteistimme, Wahlsystem