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Termine

Wahltermine

Die Termine im Zusammenhang mit einer Bezirkstagswahl sind durch das Bezirkswahlgesetz (BezWG) , das Landeswahlgesetz (LWG) und die Landeswahlordnung (LWO) festgelegt.

Nachfolgend die Auflistung der wichtigsten Termine:

8.10.2005

Letztes Geburtsdatum zur Erlangung der Wählbarkeit und des aktiven Stimmrechts

spätestens 8.07.2023

Wohnungsnahme in Bayern zur Erlangung der Stimmberechtigung

spätestens 10.07.2023, 18.00 Uhr

Anzeige der Beteiligung an der Wahl von politischen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen, die im Landtag oder Bundestag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren

21.07.2023

Verbindliche Feststellung durch den Landeswahlausschuss für alle Wahlorgane,
a) Welche politischen Parteien oder sonstigen organisierten Wählergruppen im Landtag oder im Bundestag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren
b) welche Vereinigungen, die nach Art. 24 LWG ihre Beteiligung angezeigt haben, sonst zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt sind

27.07.2023, 18.00 Uhr

Ablauf der Einreichungsfrist der Wahlkreisvorschläge

11.08.2023

Entscheidung über die Zulassung der Wahlkreisvorschläge durch den Wahlkreisausschuss

Spätestens 14.08.2023, 18 Uhr

Entscheidung des Beschwerdeausschusses über die Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlkreisvorschlägen

8.10.2023  Wahltag

Wahltag - Abstimmungszeit 08-18 Uhr

ab 9.10.2023

Zusammenstellung und Weitermeldung der Ersten und Zweiten Schnellmeldung durch die Stimmkreise an den Bezirk Oberbayern

ab 12.10.2023

Berechnung des vorläufigen Gesamtwahlergebnisses auf Grund der Ergebnisse der 31 Stimmkreise

bis 18.10.2023

Überprüfung der Niederschriften der Stimmkreisausschüsse und rechnerische Ermittlung des Ergebnisses der Bezirkstagswahl durch den Bezirk Oberbayern

19.10.2023

Sitzung des Wahlkreisausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Bezirkstagswahl

ab 19.10.2023

Benachrichtigung der Gewählten

03.11.2023

Erste Sitzung des neu gewählten Bezirkstags



spätestens einen Monat nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses

Wahlbeanstandungen durch Stimmberechtigte oder durch jede in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgeführte, sich bewerbende Person beim Bezirkstag