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Test_Wahllexikon_Texte

Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Rechtgrundlagen für die Bezirkstagswahl sind Bezirkswahlgesetz, Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung.

Siehe: Bezirkswahlgesetz, Landeswahlgesetz, Landeswahlordnung

Referent bzw. Referentin

Der Bezirkstag kann aus seiner Mitte je einen Referenten oder eine Referentin für eine Einrichtung des Bezirks, sowie für einen abgegrenzten Aufgabenbereich bestellen. Bei der Bestellung wird nach dem Verfahren nach St. Laguë/Schepers vorgegangen. Ein Referent bzw. eine Referentin ist kein Organ des Bezirks, sondern ein Bindeglied zwischen dem Bezirkstag und der Einrichtung. Aufgabe ist es, über die entsprechenden Angelegenheiten, insbesondre über die Haushaltsführung zu berichten.

Der Bezirk Oberbayern hat aktuell für folgende Einrichtungen und Bezirksaufgaben Referentinnen und Referenten bestellt:

  • Agrarbildungszentrum Landsberg am Lech, Bezirksgüterverwaltung und Fischereiwesen
  • Freilichtmuseum Glentleiten, Bauernhausmuseum Amerang
  • Körperbehinderte mit Heilpädagogischer Tagesstätte (Johann-Nepomuk-von-Kurz-Schule) Ingolstadt
  • Kultur-, Musik-, Trachten- und Denkmalpflege
  • Schulen für Holz und Gestaltung Garmisch-Partenkirchen
  • Schulzentrum München-Johanneskirchen Förderschwerpunkt Hören und Sprache

Siehe: Bezirkstag, St. Laguë/Schepers