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Konstituierende Sitzung

Die erste Sitzung des neu gewählten Bezirkstags wird als konstituierende Sitzung bezeichnet. Dies ist gleichzeitig das Ende der Wahlzeit des bisherigen Bezirkstags. Die erste Sitzung des Bezirkstags beruft der Regierungspräsident oder die Regierungspräsidentin von Oberbayern spätestens am 26. Tag nach der Wahl ein. Bei der konstituierenden Sitzung ist keine Ladungsfrist zu beachten.
In dieser Sitzung werden u. a. der Bezirkstagspräsident bzw. die Bezirkstagspräsidentin und dessen Stellvertreter oder Stelvertretinnen gewählt sowie die neu gewählten Bezirkstagsmitglieder vereidigt. Über die weiteren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen stimmen die Mitglieder des Bezirkstags ab.

Siehe: Bezirkstagspräsident bzw. Bezirkstagspräsidentin