Fraktionen im Bezirkstag
Die über einen Wahlkreisvorschlag direkt oder über die Liste gewählten Bezirkstagsmitglieder bilden im Bezirkstag von Oberbayern eine Fraktion, wenn ihrer Gruppe aufgrund des Verfahrens nach St. Laguë/Schepers mindestens ein Sitz in einem ständigen oder weiteren Ausschuss zusteht. Bezirkstagsmitglieder können sich auch Fraktionen mit deren Zustimmung anschließen, jedoch kann ein Bezirkstagsmitglied nur einer Fraktion angehören.
Siehe: Sitzverteilung, St. Laguë/Schepers