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Erststimme

Mit der Erststimme wird für den jeweiligen Stimmkreis ein Direktkandidat oder eine Direktkanditatin gewählt. Jede Partei oder Wählergruppe kann für jeden Stimmkreis eine Kadidatin oder einen Kandidaten aufstellen. Wer im Stimmkreis die meisten Stimmen erhalten hat, zieht per Direktmandat in den Bezirkstag ein. Die relative Mehrheit ist hierbei ausreichend. Wer sich bewirbt, erhält den betreffenden Sitz auch dann, wenn er oder sie nur von einer Minderheit gewählt wird, jedoch die höchste Zahl der Erststimmen im betreffenden Stimmkreis erhält.

31 der 61 Sitze im Bezirkstag von Oberbayern werden durch die Erststimme besetzt.

Siehe: Parteistimme, Wahlsystem, Zweitstimme