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Ausschussgemeinschaft

Ausschüsse stellen ein spiegelbildliches Abbild des gesamten Bezirkstags dar, so dass die Sitze nach der Parteistärke vergeben werden.
Bei der Sitzverteilung kann es dazu kommen, dass kleinere Parteien keinen Sitz in den Ausschüssen erhalten. Diese kleineren Gruppierungen können als Ausschussgemeinschaft eine eine gemeinsame Vertreterin oder einen Vertreter in einen Ausschuss entsenden. Daraus ergibt sich, dass sich keine Partei oder Wählergemeinschaft an einer Ausschussgemeinschaft beteiligen darf, wenn sie bereits im Ausschuss vertreten ist. Der Zusammenschluss zu einer Ausschussgemeinschaft erfolgt durch gemeinsame Erklärung der beteiligten Bezirkstagsmitglieder an den Bezirkstagspräsidenten oder die -präsidentin.
Bei der Bildung einer Ausschussgemeinschaft ist eine inhaltliche politische Zusammenarbeit nicht notwendig.