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Inklusionsbeirat

Gruppenbild mit elf Personen. Acht Frauen und drei Männer, zwei Personen im Rollstuhl.
Die frischgewählten Mitglieder des Inklusionsbeirates des Bezirks Oberbayern (Foto: Wolfgang Englmaier © Bezirk Oberbayern)


Der Inklusionsbeirat des Bezirks Oberbayern nimmt sich der Belange von Menschen mit Behinderungen an. Er berät die beiden Inklusionsbeauftragten des Bezirks in allen Fragen zu Inklusion, Partizipation, Selbstbestimmung und Teilhabe, Bewusstseinsbildung sowie Barrierefreiheit und Zugänglichkeit. Das Gremium setzt sich dafür ein, die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und der Charta der Vielfalt umzusetzen. Diesen Zielen sieht sich der Bezirk Oberbayern verpflichtet. Er bekennt sich damit zu den Werten Gerechtigkeit und Verantwortung.

Regionen Oberbayerns vertreten

Die Einrichtung des Beirats hatte der Bezirkstag von Oberbayern im Dezember 2021 beschlossen. Dem Beirat gehören sieben Personen aus der organisierten Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen an. Die drei oberbayerischen Planungsregionen Oberbayern-Nord (Region 10), Oberbayern-Südost (18) und Oberbayern-Südwest (17) sind jeweils mit einem Mitglied vertreten, die Landeshauptstadt München sowie die acht umliegenden Landkreise (Region 14) jeweils mit zwei Mitgliedern. Darüber hinaus gehört dem Beirat der Fachbereich Inklusion und Vielfalt des Bezirks Oberbayern als nicht stimmberechtigtes Mitglied an. Dieser hat auch die Geschäftsführung inne. Den Vorsitz haben die Inklusionsbeauftragten des Bezirks, die Bezirksrätinnen Claudia Hausberger und Frauke Schwaiblmair.

Mitwirkung an Willensbildung

Die Mitglieder des Beirats wirken aktiv an Prozessen der Willensbildung mit. Der Beirat nimmt sich zunächst schwerpunktmäßig der Belange von Menschen mit Behinderungen an – entsprechend der Hauptaufgabe des Bezirks als Träger der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege. In einem schrittweisen Prozess sollen auch weitere Vielfaltsbereiche in seine Arbeit einfließen.