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Mehr Geld für Assistenzkräfte

München, den Datum: 13.06.2023
Soziales

Sozialausschuss beschließt Lohnerhöhungen

Assistenzkräfte, die Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf im „Arbeitgebermodell“ unterstützen, bekommen mehr Geld. Das hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss des oberbayerischen Bezirkstags am 15. Juni beschlossen. Die Assistenzkräfte sollen ab 1. September 2023 nach dem TVöD-VKA entlohnt und damit deutlich besser bezahlt werden. Einblicke in den Alltag einer pflegebedürftigen Person und ihrer Assistenzkraft gewährt ein Imagefilm des Bezirks auf YouTube.

Die Entlohnung der Assistenzkräfte orientiert sich laut dem Beschluss künftig an Stufe 3 EG 3 TVöD-VkA. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden erhalten sie demnach rund 2.660,65 Euro brutto – ein Plus von bis zu 28 Prozent gegenüber dem Status quo. Der Stundenlohn beträgt rund 15,69 Euro. Der Bezirk Oberbayern rechnet mit Mehrausgaben von 6,9 Millionen Euro pro Jahr.

In Oberbayern beschäftigen rund 250 Personen ihre Pflegeassistenz im Arbeitgebermodell. 2022 hat der Bezirk dafür rund 22,5 Millionen Euro ausgegeben – ein Betrag, der durch die verbesserte Bezahlung nun auf rund 30 Millionen Euro anwächst. Die Anpassung der Löhne an den TVöD-VKA wurde im Dialogforum Assistenzlöhne unter dem Vorsitz des Bezirkstagspräsidenten erarbeitet. Dem Dialogforum gehören neben Mitarbeitenden der Verwaltung des Bezirks Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen, Mitglieder des Bezirkstags sowie Fachleute der Wohlfahrtsverbände und der privaten Anbieter an.

Arbeitgebermodell für Zukunft sichern

Bezirkstagspräsident Josef Mederer sagte: „Dank der besseren Bezahlung wird es für Menschen mit Behinderungen künftig hoffentlich einfacher, geeignete Assistenzkräfte zu finden. Denn der Mangel an Beschäftigten trifft auch diesen Bereich sehr. Deshalb ist unser Beschluss ein wichtiger Schritt, um das Arbeitgebermodell optimal für die Zukunft aufzustellen und zu sichern. Für Menschen mit Behinderungen, die selbstbestimmt leben und eigenverantwortlich über ihre Pflegekräfte entscheiden wollen, ist das Modell unverzichtbar.“ Mederer dankte zudem dem Dialogforum für seine „engagierte, konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit“.

Mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung

Das Arbeitgebermodell ermöglicht Menschen mit Behinderungen, Assistenzkräfte selbst auszuwählen und zu beschäftigen. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind jeweils die Menschen mit Behinderungen selbst. Der Bezirk Oberbayern finanziert die Lohn- und Lohnnebenkosten, Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit sowie die Kosten für die Buchhaltung. Die leistungsberechtigten Personen haben grundsätzlich die Wahl, ob sie ihre ambulanten Pflegeleistungen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mit Hilfe des Arbeitgebermodells oder über einen Pflegedienst organisieren wollen. Bei Letzterem rechnet der Pflegedienst die Leistungen direkt mit dem Bezirk Oberbayern ab. Beim Arbeitgebermodell übernimmt hingegen die Person mit Behinderungen die Suche nach Assistenzkräften, Terminplanung, Lohnbuchhaltung und Verwaltung selbst.

Weitere Informationen gibt es im Flyer „Arbeitgebermodell – Selbstbestimmt Leben mit Pflegeassistenz“. Das Faltblatt ist als Druckversion und als Download erhältlich unter: Publikationen Soziales / Bezirk Oberbayern (bezirk-oberbayern.de).

Weitere Informationen zum Arbeitgebermodell finden Sie auf der Seite Arbeitgebermodell

Imagefilm des Bezirks zum Arbeitgebermodell auf YouTube. 

Videostandbild mit Beschriftung: Arbeitgebenrmodell Selbstbestimmt leben mit Assistenz. Man erkennt einen Mann von hinten auf der Straße dahinter einen Rollstuhl mit einem Hund
Videostandbild zu "Arbeitgebenrmodell - Selbstbestimmt leben mit Pflege-Assistenz" (© Bezirk Oberbayern)