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Fotowettbewerb: Sommer im Bezirk

Wir suchen die schönsten Fotos von Bezirkseinrichtungen

Montag, 10.08.2015

Fotowettbewerb Bezirk Oberbayern

Sie fotografieren gern und sind in diesem Sommer in Oberbayern unterwegs? Dann machen Sie doch bei unserem Fotowettbewerb „Sommer im Bezirk“ mit: Schicken Sie uns Ihr schönstes Foto von einer der vielen Einrichtungen des Bezirks Oberbayern - wenn Sie uns und die Besucher unserer Webseite damit überzeugen, gehört Ihnen demnächst ein toller Preis.

Das gibt es zu gewinnen:

So kann man teilnehmen:

So werden die Gewinner ermittelt

  • Der Wettbewerb endet am 13.9.2015. Nach dem Ende des Wettbewerbs trifft die Pressestelle des Bezirks Oberbayern bis zum 20.9.2015 eine Vorauswahl aus den zugesandten Fotos.
  • Die ausgewählten Fotos werden vom 21.9. bis zum 27.9.2015 auf der Webseite des Bezirks Oberbayern zusammen mit der Möglichkeit zur Abstimmung über den Gewinner präsentiert.
  • Die Abstimmung endet am 27.9.2015; die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt bis zum 2.10.2015.

Bitte beachten

  • Das eingereichte Foto muss eine Einrichtung des Bezirks Oberbayern in ihrem aktuellen Bauzustand zeigen und muss im Sommer aufgenommen worden sein.
  • Das eingereichte Foto muss mindestens mit einer 8-Megapixel-Kamera aufgenommen worden sein – Bilder von Smartphones sind bei entsprechender Qualität natürlich auch in Ordnung.
  • Das eingereichte Foto muss im Dateiformat .jpg abgespeichert werden und darf nicht nachträglich mit einem Bildbearbeitungsprogamm verändert worden sein.
  • Jeder Teilnehmer darf von einer einzelnen Einrichtung des Bezirks Oberbayern nur ein Foto einreichen; mehrere Fotos unterschiedlicher Einrichtungen sind aber selbstverständlich möglich.
  • Nur ein Foto pro E-Mail: Falls mehrere Fotos eingesendet werden sollen, bitte für jedes eine einzelne E-Mail versenden.
  • Das eingereichte Foto darf gegen keine Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen; es sollten also im Idealfall keine Menschen auf dem Foto zu sehen sein. Falls sich dies nicht vermeiden lässt, dürfen die Personen anhand der Aufnahme nicht zu identifizieren sein.
  • Die Teilnahme-E-Mail muss neben dem Foto bzw. einem Downloadlink für dieses auch folgende Informationen beinhalten: Name des Fotografen, Aufnahmeort und -datum des Fotos, Motiv des Fotos, eine E-Mail-Adresse und eine Postanschrift zur Benachrichtigung im Falle eines Gewinns und für den Gewinnversand.
  • Die im Rahmen dieses Wettbewerbs erhobenen Daten werden ausschließlich für Zwecke des Wettbewerbs und der Gewinnerbenachrichtigung verwendet

Teilnahmebedingungen

  • Das Foto muss entweder als E-Mail-Anhang an die im Wettbewerb angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden (bis 5 MB Dateigröße), oder an einem frei zugänglichen Ort zum Download bereitgestellt werden (über 5 MB Dateigröße).
  • Das Foto bzw. der Downloadlink für dieses sowie die erforderlichen Angaben (siehe „Bitte beachten“) müssen bis spätestens 13.9.2015 bei der angegebenen E-Mail-Adresse eingegangen sein.
  • Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme einverstanden, dass sein Name in anonymisierter Form (Vorname + auf den Anfangsbuchstaben verkürzter Nachname) im Rahmen des Gewinnspiels auf der Webseite www.bezirk-oberbayern.de, in den dazugehörigen Social-Media-Kanälen (Facebook: https://www.facebook.com/bezirkoberbayern, Google+:https://plus.google.com/+BezirkOberbayernMünchen) sowie in der Mitarbeiterzeitung des Bezirks Oberbayern genannt wird.
  • Das eingereichte Foto muss vom Teilnehmer selbst aufgenommen worden sein; kein Dritter darf Urheberrechte oder andere Rechte daran besitzen. Sollten dem Bezirk Oberbayern durch Missachtung dieser Teilnahmebedingung Schäden entstehen, so erklärt sich der Teilnehmer als vollständig für diese Schäden haftbar.
  • Der Teilnehmer gestattet dem Bezirk Oberbayern durch das Zusenden des Fotos, dieses auch nach dem Ende des Wettbewerbs unter Nennung des Fotografen für beliebige Zwecke und ohne Gegenleistung zu nutzen und verzichtet durch die Zusendung auf jegliche mögliche Ansprüche gegen den Bezirk Oberbayern, die aus seinem Urheberrecht an dem zugesandten Foto entstehen könnten.