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Gesamtplanverfahren

Menschen mit Behinderungen brauchen besondere Unterstützung: im Alltag, bei der Arbeit oder in der Freizeit. Ihre konkreten Bedürfnisse und Interessen sind die Grundlage für die Auswahl der Hilfeangebote. Ziel ist die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Der Bezirk Oberbayern kann zur Auswahl der Hilfeangebote das Gesamtplanverfahren anwenden. Dieses hat einen ganzheitlichen Ansatz. Menschen mit Behinderung rücken mit ihrer persönlichen Situation in den Mittelpunkt. Sie wirken aktiv an der Planung, Auswahl und Umsetzung ihrer Hilfen mit.

Was ist ein Gesamtplanverfahren?

Dieses Verfahren haben die bayerischen Bezirke 2005 eingeführt. Es berücksichtigt die Lebenslage, die Wünsche und den individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen. Grundlage für das Verfahren ist eine umfassende Ermittlung des Bedarfs. Beteiligt werden die antragstellenden Personen sowie die Einrichtungen und Dienste, die die Hilfeleistung anbieten.

Das Gesamtplanverfahren setzt sich zusammen aus

  • dem Arztbericht,
  • dem Sozialbericht,
  • den Hilfeplan- und Entwicklungsbögen HEB-A-Bogen, HEB-B-Bogen und HEB-C-Bogen sowie
  • den Berichtsbögen für Werkstatt oder Förderstätte.

Darüber hinaus prüft der Bezirk Oberbayern, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe vorliegen. Genauere Informationen finden sich im Leitfaden der bayerischen Bezirke zum Gesamtplanverfahren.

Der Leitfaden und alle Formulare zum Gesamtplanverfahren für erwachsene Menschen mit Behinderungen sind auf der Website des Bayerischen Bezirkstages eingestellt. Sie finden dort aktuelle Informationen zum neuen Instrument für die Ermittlung des Bedarfs, dem sogenannten BIBay. Dieses Verfahren wird derzeit im Rahmen des SGB IX für ganz Bayern entwickelt. Es ist eine Pilotphase geplant. Über diese können Sie sich ebenfalls beim Bayerischen Bezirketag informieren.