Denkmalpflegeförderung
Der Bezirk Oberbayern unterstützt Privatleute, Institutionen und Kommunen bei der Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden, (Garten-)Anlagen und sonstigen Einrichtungen.
Voraussetzung ist, dass das Denkmal wegen seiner künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung von allgemeinem Interesse ist.
Die Förderung sollen die höheren Kosten, die bei der Renovierung oder Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude entstehen, ausgleichen.
Der Bezirk übernimmt zehn Prozent (Regelfall) bis maximal 20 Prozent (besonderer Förderbedarf) dieser Mehrkosten, jedoch nur bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.
Anträge für die Denkmalpflege können das ganze Jahr hindurch bei uns eingereicht werden. Es besteht keine Abgabefrist.