Es wurden 4 Einträge mit dem Anfangsbuchstaben „V“ gefunden
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Vermögensfreigrenze
Bevor Sozialhilfe gewährt wird, muss vorrangig das gesamte verwertbare Vermögen verbraucht werden. Somit wird das Vermögen im Rahmen von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch angerechnet. In gesetzlich definierten Ausnahmefällen dürfen aber bestimmte Vermögenswerte nicht angerechnet werden, diese nennt man Schonvermögen. Dazu zählen zum Beispiel ein angemessenes Hausgrundstück oder eine Riester-Rente.
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Vermögenshaushalt
Vermögenshaushalt (VmH) und Verwaltungshaushalt bilden zusammen einen Teil des Haushaltsplans und dienen somit der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben des Bezirks. Im Vermögenshaushalt werden vermögenswirksame Posten erfasst, das bedeutet, die Posten nehmen Einfluss auf das Vermögen und die Schulden des Bezirks. Beispiele hierfür sind Investitionen, z.B. der Kauf von Grundstücken und Gebäuden oder Kreditaufnahmen.
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Verwaltungshaushalt
Verwaltungshaushalt (VwH) und Vermögenshaushalt bilden zusammen einen Teil des Haushaltsplans und dienen somit der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben des Bezirks. Im Verwaltungshaushalt werden vermögensunwirksame (=laufende) Posten erfasst, beispielsweise Steuereinnahmen, Personalausgaben oder Verwaltungskosten.
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Vorhaben
Ein Vorhaben ist eine denkmalpflegerische Maßnahme, die geplant wird