Informationen des Bezirks Oberbayern für Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen
Pragmatische und unbürokratische Hilfe
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind einige Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe derzeit geschlossen oder arbeiten mit stark reduzierten Angeboten im Notbetrieb. Nach dem 19. April wird laut Mederer vor dem Hintergrund der dann geltenden Maßnahmen der Staatsregierung die Lage neu bewertet. Der Schutzschirm des Bezirks Oberbayern stelle sicher, „dass die Einrichtungen weiter finanziert werden, so als ob sie regulär geöffnet wären“.
Grundlage für die Schließungen und Notangebote ist eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Die Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern hat zu den wichtigsten Fragen für die Einrichtungen und Diensten unter www.bezirk-oberbayern.de/Schutzschirm aktuelle Informationen bereitgestellt. „Wir wollen keinesfalls, dass unsere Partner in dieser für uns alle schwierigen Zeit verunsichert sind“, erklärte Mederer dazu.
Viele Einrichtungen und Dienste bieten eine Notfallversorgung unter strikter Einhaltung der Hygienevorschriften an. Dies ist beispielsweise in Sozialpsychiatrischen Diensten notwendig, die weiterhin Krisengespräche im Rahmen ihrer Leistungen für den Krisendienst Psychiatrie (www.krisendienst-psychiatrie.de) führen. „Krisenversorgung ist nicht nur ein gesetzlicher Auftrag“, sagte Mederer. „Es ist in der aktuellen Situation enorm wichtig, dass Beratungsangebote für psychisch belastete Menschen und deren Angehörige erreichbar sind.“
Auch in den Interdisziplinären Frühförderstellen findet derzeit in der Regel keine Therapie, Förderung und Beratung für Kinder und deren Familien statt. Beratungen am Telefon oder per E-Mail sind auch hier weiterhin möglich. Wenn Frühförderstellen mit Praxen niedergelassener Therapeuten kooperieren, gilt der Schutzschirm des Bezirks auch für diese Kooperationspartner.
Individual- und Schulbegleitungen sind wegen der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen vom Dienst freigestellt. Der Bezirk appelliert an die Dienste und ihre Mitarbeitenden, vor dem Hintergrund der Finanzierungszusage des Bezirks Kinder und Eltern im häuslichen Umfeld zu unterstützen. So könnten die Begleitungen gemeinsam mit den Kindern zuhause Unterrichtsmaterial und sonstige Materialien bearbeiten, das Kitas und Schulen verteilt oder online eingestellt haben.
Weitere Informationen:
Der Schutzschirm des Bezirks Oberbayern gilt für
- Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen,
- Fahrdienste,
- Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFS),
- Besondere Wohnformen,
- Heilpädagogische Tagesstätten (HPT),
- Inklusive Nachmittagsbetreuungen,
- ambulant betreute Wohnangebote und ambulante Wohngemeinschaften,
- Schul- und Individualbegleitungen,
- Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen,
- Tagesstätten, Sozialpsychiatrische und Gerontopsychiatrische Dienste,
- Psychosoziale Beratungsstellen,
- Offene Behindertenarbeit,
- tagesstrukturierende Angebote für Senioren mit Behinderungen sowie
- weitere Hilfeangebote, die der Bezirk finanziert.
Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums:
https://stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_stmgp_av_foerderstaetten_konsolid_lesefassung.pdf, Stand: 1.4.2020
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