Informationen zu den Leistungen des Bezirks Oberbayern während der Corona-Krise
1. Werkstätten und Förderstätten
Dabei ist die Finanzierung durch den Bezirk so gestellt, wie wenn der laufende Betrieb regulär erfolgte. Die Vergütungen werden also zunächst bis zum 19.04.2020 ohne Anrechnung auf Platzfreihalteregelungen fortgezahlt. Etwaige öffentliche oder private Ersatzleistungen sind in Anspruch zu nehmen und werden im Nachgang auf die fortgezahlten Vergütungen angerechnet.
Sofern sich Einrichtungsträger aufgrund des Infektionsschutzes dazu entscheiden, ihre teilstationären Angeboten (Werk-/Förderstätten) zu schließen, ist die Tagesbetreuung der Personen, welche auch in einem Wohnheim untergebracht sind, im Wohnheim sicherzustellen (mit Personal aus dem teilstationären Bereich).
*Link zur Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung sowie Frühförderstellen
2. Fahrdienste
3. Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFS)
In den Fällen, in denen zwischen Interdisziplinären Frühförderstellen und Praxen niedergelassener Therapeuten eine Kooperationsvereinbarung besteht, sind auch sämtliche über den Förder- und Behandlungsplan vorgesehenen Leistungen dieser Kooperationspraxen analog zu den Frühförderstellen auszusetzen.
Für die Beratungen per Telefon oder per E-Mail gelten bis zum 19.04.2020 erleichterte Bedingungen für die Abrechnung.
Sofern wegen Corona eine Schließung erforderlich ist, sind individuelle Lösungen zur Überbrückung der Finanzierung erforderlich. Etwaige öffentliche oder private Ersatzleistungen sind in Anspruch zu nehmen und werden im Nachgang auf die fortgezahlten Vergütungen angerechnet.
*Link zur Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung sowie Frühförderstellen
4. Besondere Wohnformen
Der Betrieb von besonderen Wohnformen muss unbedingt aufrechterhalten bleiben. Ohne Anordnungsbefugnis empfiehlt die Bezirksverwaltung, alle Heimfahrten und Besuchsmöglichkeiten auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Falls Angehörige/Sorgeberechtigte Leistungsberechtigte mit nach Hause nehmen, wird die Refinanzierung der Plätze auch in diesen Fällen bis zum 19.04.2020 gewährleistet.
Sollten Not- und Krisensituationen auftreten, so bitten wir die Träger, freigewordene Personalressourcen aus evtl. bereits geschlossenen Betreuungsangeboten für die Aufrechterhaltung des Betriebes heranzuziehen. In einer Notfall- und Krisensituation ist in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Ordnungsbehörden eine Grundversorgung der Bewohner unbedingt aufrechtzuerhalten. Etwaige öffentliche oder private Ersatzleistungen sind in Anspruch zu nehmen und werden im Nachgang auf die fortgezahlten Vergütungen angerechnet.
*Link zur Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Corona-Pandemie: Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen
5. Heilpädagogische Tagesstätten (HPT)
Die Vergütungen der Heilpädagogischen Tagesstätten erfolgt bis zum 19.04.2020 entsprechend den ursprünglich geplanten Öffnungstagen. Die Einrichtungen werden also so gestellt, wie wenn sie geöffnet und die Leistungen erbracht hätten. Etwaige öffentliche oder private Ersatzleistungen sind in Anspruch zu nehmen und werden im Nachgang auf die fortgezahlten Vergütungen angerechnet.
*Link zur Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie: Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas
Änderung vom 21.03.2020
6. Inklusive Nachmittagsbetreuung
7. Ambulant betreutes Wohnen / ambulante Wohngemeinschaften
Die bewilligten Leistungen werden - wie vereinbart - weitergezahlt. Für den Zeitraum bis 19.04.2020 können die Fachleistungsstunden gemäß dem ursprünglich geplanten Einsatz abgerechnet werden. Etwaige öffentliche oder private Ersatzleistungen sind in Anspruch zu nehmen und werden im Nachgang auf die fortgezahlten Vergütungen angerechnet.
Hinweis: Bei der ambulanten Pflege ist der Bezirk nicht der primäre Ansprechpartner. Die Verbände oder Träger müssen sich diesbezüglich mit den Kassen in Verbindung setzen.
*Link zur Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Corona-Pandemie: Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen
8. Schul- / Individualbegleitungen
9. Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen
10. Pauschal finanzierte Angebote (Tagesstätten / SpDis / Gerontopsychiatrische Dienste / Psychosoziale Beratungsstellen / OBA etc.)
Dazu zählt auch die Durchführung von persönlichen Beratungen oder Einsätzen im Auftrag des Krisendienstes (hierbei handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag) gemäß dem festgelegten Standard nach Anforderung durch die Leitstelle.
Sofern wegen Corona eine Schließung erfolgt, ist dies dem Bezirk Oberbayern im Vorfeld anzuzeigen. Eine begründete Schließung ist nicht förderschädlich. Für Neu- und Erweiterungsanträge (31.03.2020), Zuschussanträge, Verwendungs-nachweise, Jahresstatistiken ist eine Fristverlängerung grundsätzlich unproblematisch. (Es wird gebeten, die Anträge bis 31.05.2020 einzureichen.).
Etwaige öffentliche oder private Ersatzleistungen sind in Anspruch zu nehmen und werden im Nachgang auf die fortgezahlten Vergütungen angerechnet.
11. Seniorentagestätten/Tagesstrukturierende Angebote für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (T-ENE)
12. Sonstige teilstationäre Angebote, wie z.B. T-E-S TS/BG und T-BSS
13. Kurzzeitpflege/-unterbringung
Eindringliche Bitte um zeitnahe Information über Schließungen von Einrichtungen
Wir bitten um Information, nach Möglichkeit im Vorfeld, über Schließungen von Diensten und Einrichtungen. Ansprechpartner im Bezirk Oberbayern sind hierfür die jeweils zuständigen Regionalkoordinatoren und Verhandler.
Ferner bitten wir die Träger von Diensten und Einrichtungen zu prüfen, ob freiwerdende Personalressourcen anderweitig zur Verfügung gestellt und evtl. auch trägerübergreifend eingesetzt werden können
1. Einsatz von Zeitarbeitskräften
2. Inanspruchnahme von öffentliche und private Versicherungen bzw. Ersatz-, Entschädigungs- oder Ausfallleistungen
In diesem Zusammenhang verweisen wir ferner auf die Leistungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes.
Themen im Bereich Bezirkstag
-
Präsidium
Das Präsidium des Bezirkstags von Oberbayern setzt sich aus dem Bezirkstagspräsidenten und seinen beiden Stellvertretern zusammen.
- Streaming der Ausschüsse
-
Mitglieder
Hier finden Sie eine Übersicht zu allen aktuell amtierenden Bezirksrätinnen und -räten im Bezirkstag von Oberbayern
-
Sitzungstermine
Ein Überblick zu vergangenen und kommenden Sitzungen von Ausschüssen und anderen Gremien des Bezirkstags von Oberbayern.
-
Ausschüsse
Informationen zu den Ausschüssen und Kommissionen des Bezirkstags von Oberbayern
-
Referenten und Referentinnen
Übersicht aller Referentinnen und Referenten für Einrichtungen des Bezirks Oberbayern
-
Berichterstatter und Berichterstatterinnen
Namen und Aufgabengebiete der Berichterstatterinnen und Berichterstatter des Bezirks Oberbayern
-
Inklusionsbeauftragte
Der Bezirkstag von Oberbayern hat zwei Inklusionsbeauftragte ernannt, die sich der Belange von Menschen mit Behinderungen annehmen.
- Inklusionsbeirat
Publikationen im Bereich Bezirkstag
-
Bezirk Oberbayern 2024 - Zahlen und Daten
Aktuelle Eckdaten zum Bezirk Oberbayern, unter anderem die Zusammensetzung des Bezirkstags, die Ausschüsse, der Bezirkshaushalt; mit einer Übersicht über die Einrichtungen des Bezirks
Erscheinungsdatum: 2023
Art der Publikation: Broschüre, 31 Seiten
Bestellen Sie mehrere Publikationen auf einmal.
Aktuelle Meldungen
-
Oberbayerns Bezirkstag verabschiedet Rekordhaushalt
Mit einem Gesamtvolumen von 2,63 Milliarden Euro hat der Haushalt des Bezirks Oberbayern für 2024 eine neue Rekordmarke erreicht. Die Summe umfasst den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Rund 95 Prozent fließen in ...
Datum: 14.12.2023
-
Konstituierende Sitzung
Hier finden Sie aktuelle Fotos aus der konstituierenden Sitzung
Datum: 03.11.2023
-
Präsidium erstmals mit vier Mitgliedern
Der Bezirkstag von Oberbayern hat heute erneut Rainer Schneider zu seinem stellvertretenden Präsidenten gewählt. Für den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Neufahrn (Landkreis Freising) votierten bei zwei ungültigen Stimmen 56 der 80 anwesenden ...
Datum: 03.11.2023
Wolfgang Englmaier © Bezirk Oberbayern -
Thomas Schwarzenberger ist der neue Bezirkstagspräsident
Oberbayerns Bezirkstag hat einen neuen Bezirkstagspräsidenten: Mit 71 von 77 gültigen Stimmen wählten die 80 anwesenden Mitglieder des Kommunalparlaments Thomas Schwarzenberger (CSU) zu ihrem Präsidenten. Damit startet der neue Präsident mit sehr ...
Datum: 03.11.2023
© privat