Der Bezirks Oberbayern sorgt für Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen
„Diese Notsituation stehen wir gemeinsam durch“
Oberstes Ziel sei, die Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter sicher zu stellen. „Wir handeln pragmatisch und unbürokratisch“, verspricht Mederer. „Wir müssen alle Kräfte so einsetzen, dass wir diese Krise gemeinsam bewältigen und niemand auf der Strecke bleibt. Dazu brauchen wir praktikable und sachgerechte Lösungen. Diese Situation erfordert eine gewaltige Kraftanstrengung – nicht nur für die Trägerverbände, sondern auch für uns im Bezirk.“
Viele Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe sind derzeit geschlossen oder arbeiten mit reduzierten Angeboten im Notbetrieb. Bis zum 19. April hatte der Bezirk Oberbayern einen Schutzschirm gespannt und die Angebote weiterfinanziert.
Für die Zeit ab 20. April besprach der Bezirk mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Verband privater Anbieter Anschlussregelungen (www.bezirk-oberbayern.de/Corona-Anschlussregelungen).
Folgende Fixpunkte werden dabei vorausgesetzt:
1. Alle Anbieter sind aufgefordert, grundsätzlich öffentliche und private Ersatz-, Entschädigungs- und Ausfallleistungen (Versicherungen) sowie Kurzarbeitergeld oder Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Anspruch zu nehmen.
2. Der Bezirk verrechnet im Nachhinein diese Ersatzleistungen mit den Einrichtungen.
Damit stelle der Bezirk sicher, so Präsident Mederer, „dass die meisten Einrichtungen und Dienste finanziell fast so gestellt werden, dass sie nach dieser Krise auch weiterhin ihre Leistungen für Menschen mit Behinderung erbringen können“. Mederer verweist darauf, dass die Regelungen kreative Ideen und Lösungen ermöglichten, wie Beschäftigte sinnvoll in anderen Bereichen eingesetzt werden können.
So seien derzeit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen weitgehend geschlossen. „Selbstverständlich kann das frei gewordene Personal in stationären Wohnheimen Menschen mit Behinderungen unterstützen und hier die wichtige Tagesstruktur sichern“, erklärt der Präsident. Er stellt aber auch klar, dass der Bezirk Einrichtungen und Dienste nur insoweit unterstützt, wenn sie ihre Ressourcen dem Versorgungssystem des Bezirks zur Verfügung stellen. „Ist dies nicht möglich“, so Mederer weiter, „kann leider nur eine anteilige Finanzierung erfolgen“.
Dies ist derzeit teilweise bei Individual- und Schulbegleitungen der Fall, die wegen der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen freigestellt sind. Nach den mit den Wohlfahrtsverbänden vereinbarten Fixpunkten sollen die Dienste für sie Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Dies lässt sich nur vermeiden, wenn die Begleitungen unterstützend im genehmigten Stundenumfang in anderen Bereichen der Behindertenhilfe tätig sind.
Der Bezirkstagspräsident appelliert an die Dienste und deren Mitarbeitende, Kinder und Eltern im häuslichen Umfeld zu unterstützen. „Die Begleitungen können mit Kindern zuhause Unterrichtsmaterial bearbeiten, das die Schulen online einstellen“, sagt Mederer. Auch in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen könnten Begleitungen unterstützend tätig sein. „Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Im Gegenteil: Wir freuen uns, wenn sich alle gegenseitig unterstützen, um diese Krise zu bewältigen.“
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